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Verkehrswert der Eigentumswohnung: Wie ein Wertgutachten entsteht

  • vor 6 Minuten
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Verkehrswert der Eigentumswohnung: Wie ein Wertgutachten entsteht

Der Preis einer Wohnung ist das, was jemand zahlt. Der Verkehrswert ist etwas anderes: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag zu erzielen wäre – ohne persönliche Verhältnisse und ohne Zeitdruck. Diese Unterscheidung wird immer dann wichtig, wenn nicht frei verhandelt wird: bei Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung, Zwangsversteigerung oder gegenüber dem Finanzamt.

Drei Verfahren, ein Ergebnis

Die Immobilienwertermittlungsverordnung kennt drei normierte Verfahren. Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlichen Kaufpreisen ähnlicher Objekte ab – bei Eigentumswohnungen in städtischer Lage ist es das Verfahren der Wahl, weil die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse hinreichend Datenmaterial liefern. Das Ertragswertverfahren stellt auf die erzielbaren Mieteinnahmen ab und dominiert bei vermieteten Anlageobjekten. Das Sachwertverfahren über Bodenwert und Herstellungskosten spielt bei Wohnungen meist nur eine ergänzende Rolle.

In der Praxis rechnet ein Gutachter häufig zwei Verfahren parallel und begründet, welchem Ergebnis er folgt. Das Verfahren ist nie Selbstzweck – entscheidend ist die nachvollziehbare Herleitung.

Lupe über Diagrammen und Auswertungsunterlagen als Sinnbild für die Prüfung von Kennzahlen bei der Immobilienbewertung

Was den Wert einer Wohnung in der WEG besonders prägt

Bei Eigentumswohnungen genügt der Blick in die Wohnung nicht. Wertrelevant sind auch die Verhältnisse der Gemeinschaft: die Höhe der Erhaltungsrücklage, beschlossene oder absehbare Sanierungen, laufende Sonderumlagen, ein aufgenommenes Gemeinschaftsdarlehen, Rechtsstreitigkeiten sowie Besonderheiten der Teilungserklärung wie abweichende Kostenverteilungsschlüssel oder Sondernutzungsrechte.

Ein gut gefüllter Rücklagentopf erhöht den Wert spürbar, ein bekannter Sanierungsstau senkt ihn. Deshalb fordern Gutachter regelmäßig Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Protokolle der letzten Jahre und die Beschlusssammlung an – Unterlagen, die über die Verwaltung laufen.

Gutachten, Kurzgutachten oder Online-Schätzung

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen ist gerichtsfest, umfangreich und kostet entsprechend – häufig ein knapper Prozentsatz des ermittelten Werts. Für eine reine Preisfindung vor dem Verkauf genügt oft ein Kurzgutachten oder eine Markteinschätzung. Automatisierte Online-Bewertungen liefern eine grobe Hausnummer, berücksichtigen die Besonderheiten der Gemeinschaft aber nicht – für Finanzamt oder Gericht sind sie ungeeignet.

Der Gutachterausschuss als kostenlose Quelle

Jede Gemeinde beziehungsweise jeder Kreis unterhält einen Gutachterausschuss, der alle Kaufverträge auswertet und daraus Bodenrichtwerte sowie Immobilienmarktberichte veröffentlicht. Diese Daten sind vielfach kostenfrei oder gegen geringe Gebühr abrufbar und liefern eine belastbare erste Orientierung – deutlich verlässlicher als Angebotspreise aus Immobilienportalen, die nur zeigen, was gefordert, nicht was gezahlt wurde.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Bei steuerlich oder erbrechtlich relevanten Bewertungen sollten Steuerberatung oder Rechtsanwalt eingebunden werden.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Jakub Zerdzicki | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: RDNE Stock project. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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