Radon im Mehrfamilienhaus: Messung, Referenzwert und Pflichten nach dem Strahlenschutzgesetz
Radon im Mehrfamilienhaus: Messung, Referenzwert und Pflichten nach dem Strahlenschutzgesetz
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran im Boden, ist farb- und geruchlos und tritt über Risse, Fugen und Rohrdurchführungen in Gebäude ein. Im Freien verdünnt es sich sofort; in geschlossenen Räumen kann es sich anreichern. Betroffen sind vor allem Keller und Erdgeschosse – nach oben hin nimmt die Konzentration in der Regel deutlich ab.
Der Referenzwert: 300 Becquerel pro Kubikmeter
Das Strahlenschutzgesetz nennt für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft, bezogen auf den Mittelwert über zwölf Monate. Dieser Wert ist kein Grenzwert: Seine Überschreitung ist nicht verboten und löst in Wohnungen keine automatische Sanierungspflicht aus. Er markiert den Punkt, ab dem geprüft werden soll, ob sich die Konzentration mit vertretbarem Aufwand senken lässt.
Welche Pflichten bestehen – und welche nicht
Für bestehende Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, gibt es keine strahlenschutzrechtliche Pflicht zur Messung oder Sanierung. Drei Konstellationen sind davon zu unterscheiden. Erstens der Neubau: Hier sind Maßnahmen zu treffen, die den Zutritt von Radon aus dem Boden verhindern oder erheblich erschweren; eine normgerechte Abdichtung gegen Feuchtigkeit genügt dabei in der Regel, in Radonvorsorgegebieten kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Zweitens Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet – etwa eine Hausmeisterwerkstatt, ein Verwaltungsbüro oder eine Gewerbeeinheit: Dort muss der Arbeitgeber innerhalb der gesetzlichen Frist messen und das Ergebnis dokumentieren. Drittens Arbeitsplätze in bestimmten Tätigkeitsfeldern wie Wasserwerken oder Untertagebetrieben, unabhängig vom Standort.
Radonvorsorgegebiete weisen die Bundesländer aus. Das Gesetz verlangt die Festlegung, wenn zu erwarten ist, dass auf mindestens 75 Prozent der Fläche einer Verwaltungseinheit in mindestens 10 Prozent der Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Ob ein Objekt betroffen ist, lässt sich bei der zuständigen Landesbehörde oder über die Radonkarten des Bundesamtes für Strahlenschutz klären.

Wie richtig gemessen wird
Aussagekräftig sind Langzeitmessungen mit passiven Exposimetern über zwölf Monate, weil die Konzentration je nach Jahreszeit und Lüftungsverhalten stark schwankt. Die Messdosen werden in den am häufigsten genutzten Aufenthaltsräumen aufgestellt, mindestens in zwei Räumen, und anschließend zur Auswertung eingeschickt. Die Kosten liegen je Messdose im zweistelligen Eurobereich. Kurzzeitmessungen und elektronische Handgeräte liefern nur einen ersten Hinweis und ersetzen keine Jahresmessung. Anerkannte Messstellen sind beim Bundesamt für Strahlenschutz gelistet.
Was wirkt, wenn der Wert hoch ist
Die Maßnahmen bauen aufeinander auf. Am Anfang stehen regelmäßiges Stoßlüften und das Abdichten offensichtlicher Eintrittspfade: Risse im Kellerboden, Durchführungen von Wasser-, Gas- und Stromleitungen, der Pumpensumpf. Wirksam ist auch eine dichte, selbstschließende Kellertür, die den Luftaustausch zum Treppenhaus unterbricht – Radon verteilt sich über den Kamineffekt nach oben. Reicht das nicht, kommen technische Lösungen in Betracht: eine Absaugung unter der Bodenplatte, ein sogenannter Radonbrunnen, oder eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Die Reihenfolge lautet immer: erst messen, dann Eintrittspfade suchen, dann bauen.
Was Gemeinschaft und Verwaltung veranlassen können
Eine Messung im Gemeinschaftseigentum ist eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; die Kosten sind überschaubar und lassen sich über den Wirtschaftsplan abbilden. Sinnvoll ist, die Lage im Vorsorgegebiet einmal zu prüfen und das Ergebnis in den Objektunterlagen zu vermerken – Kaufinteressenten und Mieter fragen zunehmend danach. Steht ohnehin eine Sanierung der Kellerabdichtung, eine Erneuerung der Bodenplatte oder der Einbau einer Lüftungsanlage an, gehört Radon in die Planung, weil die Maßnahmen sich dann ohne großen Zusatzaufwand verbinden lassen.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Curtis Adams | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Cnordic Nordic. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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