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Pellet- und Holzheizungen im Mehrfamilienhaus: Technik, Pflichten und Wirtschaftlichkeit

vor 20 Minuten
2 Min. Lesezeit

Pellet- und Holzheizungen im Mehrfamilienhaus: Technik, Pflichten und Wirtschaftlichkeit

Steht der Austausch der Zentralheizung an und sind Wärmepumpe und Fernwärme am Standort schwierig, kommt die Pelletheizung ins Gespräch. Sie zählt als erneuerbare Wärmeerzeugung, arbeitet mit hohen Vorlauftemperaturen und passt damit auch in unsanierte Bestandsgebäude. Der Preis dafür steckt im Raumbedarf und im Betrieb.

Einordnung im Gebäudeenergiegesetz

Neu eingebaute Heizungen müssen – nach dem jeweiligen Stichtag für das Gebäude – zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Biomasseheizungen erfüllen diese Anforderung; das Gesetz nennt sie als eigene Erfüllungsoption. Anders als bei der Wärmepumpe ist dazu keine Berechnung des Deckungsanteils nötig. Zu beachten sind die zusätzlichen Anforderungen für Biomasse in Wohngebäuden, insbesondere an die Warmwasserbereitung und an die Einhaltung der Emissionswerte.

Was die Anlage im Haus braucht

Eine Pelletzentrale besteht aus Kessel, Pufferspeicher, Austragungssystem und Lager. Als Faustwert gilt etwa ein Kubikmeter Lagerraum je Kilowatt Kesselleistung für den Jahresbedarf; bei 60 Kilowatt sind das rund 60 Kubikmeter – ein eigener Kellerraum oder ein Erdtank. Das Lager muss trocken, mit einer Einblasleitung für den Silofahrzeugschlauch erreichbar und gegen Staubexplosion sowie Kohlenmonoxid gesichert sein; Zugang nur mit Lüftung und ohne Alleinarbeit. Der Pufferspeicher braucht zusätzliche Aufstellfläche und ausreichende Deckenhöhe. Der Schornstein muss für den neuen Kessel geeignet sein – das prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vor dem Einbau.

Gestapelte Holzstämme als Brennstoff für Holzheizungen

Emissionsrecht und wiederkehrende Pflichten

Für Feststoffkessel gilt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie setzt Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid und verlangt wiederkehrende Messungen durch den Schornsteinfeger. In vielen Kommunen bestehen über Bebauungspläne oder Luftreinhaltepläne weitergehende Einschränkungen für Feststofffeuerungen – das ist vor der Planung zu klären. Im laufenden Betrieb kommen Ascheentsorgung, jährliche Wartung, Reinigung des Wärmetauschers und die Prüfung der Austragung hinzu; der Aufwand liegt spürbar über dem eines Gaskessels.

Kosten und Förderung

Die Investition liegt deutlich über einem Gaskesseltausch, weil Lager, Austragung und Puffer hinzukommen; belastbare Zahlen ergeben sich erst aus Angeboten für das konkrete Gebäude. Biomasseheizungen sind grundsätzlich förderfähig, allerdings mit eigenen Bedingungen – darunter Anforderungen an den Staubausstoß und, für einen Zusatzbonus, die Kombination mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Fördersätze und Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Auf der Betriebsseite hängt die Rechnung am Pelletpreis, der sich über die Jahre deutlich bewegt hat, und am Stromverbrauch der Austragung.

Entscheidung in der Eigentümergemeinschaft

Der Austausch der Zentralheizung ist eine Erhaltungs- oder modernisierende Erhaltungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum und wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Besonderheit beim Pelletsystem: Es beansprucht dauerhaft Gemeinschaftsfläche für das Lager. Ist der vorgesehene Raum einem Eigentümer zur Sondernutzung zugewiesen oder als Sondereigentum ausgewiesen, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht. Die Prüfung von Teilungserklärung und Aufteilungsplan gehört deshalb vor die Angebotseinholung, nicht danach.

Grundlagen

§§ 71, 71g Gebäudeenergiegesetz (65-Prozent-Vorgabe, Biomasse); 1. BImSchV; Kehr- und Überprüfungsordnung; Bundesförderung für effiziente Gebäude; §§ 13 bis 21 WEG.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Curtis Wong | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Rodion Kutsaiev. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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