Fassadenbegrünung am Mehrfamilienhaus: Technik, Pflege und Beschluss
Fassadenbegrünung am Mehrfamilienhaus: Technik, Pflege und Beschluss
Heiße Sommer in der Stadt haben die Fassadenbegrünung aus der Nische geholt. Sie verschattet die Wand, kühlt durch Verdunstung, bindet Staub und dämpft Schall. Gleichzeitig ist sie eine bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum mit dauerhaften Pflegepflichten – und der Unterschied zwischen einer guten und einer teuren Entscheidung liegt in der Systemwahl.
Bodengebunden oder wandgebunden
Bodengebundene Begrünungen wurzeln im Erdreich. Selbstklimmer wie Efeu oder Wilder Wein haften direkt an der Wand, Schling- und Rankpflanzen wie Blauregen, Gehölzkletterer oder Clematis brauchen Seile oder Gitter mit Wandabstand. Das ist die günstige Variante: wenige Pflanzen, kaum Technik, Kosten im zweistelligen Bereich je Quadratmeter. Wandgebundene Systeme hängen Pflanzgefäße oder Module vor die Fassade und versorgen sie über eine automatische Bewässerung mit Wasser und Nährstoffen. Sie begrünen auch große Höhen schnell und gleichmäßig, kosten aber ein Vielfaches und sind ohne Wartungsvertrag nicht betreibbar – fällt die Bewässerung im Juli zwei Wochen aus, ist die Wand braun.

Wann die Pflanze zum Bauschaden wird
Eine intakte, ebene Fassade verträgt Selbstklimmer gut. Problematisch wird es bei schadhaftem Putz, offenen Fugen und Rissen: Haftwurzeln und Triebe nutzen jede Öffnung und weiten sie. Auf Wärmedämmverbundsystemen sind Selbstklimmer deshalb in der Regel ungeeignet; dort führt der Weg über Rankhilfen mit Abstand und fachgerecht gerückter Befestigung durch die Dämmebene. Vor der Entscheidung sollte der Fassadenzustand aufgenommen werden – Begrünung ist keine Sanierungsalternative, sondern setzt eine sanierte Wand voraus.
Pflege, Brandschutz und Rettungswege
Ein bis zwei Rückschnitte im Jahr gehören zum Betrieb. Freizuhalten sind Fenster und Balkone, Dachrand und Dachrinne, Lüftungsöffnungen, Leuchten und Hausnummern sowie Flächen für Feuerwehrleitern. Der Brandschutz verlangt besondere Aufmerksamkeit: Durchgehende Bewuchsflächen können einen Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss begünstigen, weshalb Abstände zu Fenstern und Brandabschnitten sowie die Vorgaben der Landesbauordnung einzuhalten sind. In Gebäuden ab der Hochhausgrenze ist eine fachliche Abstimmung mit der Bauaufsicht praktisch unverzichtbar.
Beschluss und Kostenverteilung in der WEG
Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum, eine Begrünung also eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Sie kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; die Kosten tragen grundsätzlich die zustimmenden Eigentümer, bei qualifizierter Zustimmung über die Schwellen des § 21 WEG hinaus jedoch alle. Grenze bleibt die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage und die unbillige Benachteiligung einzelner Eigentümer. Eigenmächtig darf niemand ein Rankgitter an die Hauswand schrauben. In den Beschluss gehören System, Pflanzenwahl, Befestigung, Bewässerung samt Wasserkosten, Pflegevertrag, Haftungs- und Rückbauregelung. Zu prüfen sind außerdem Denkmalschutz, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen, die Gebäudeversicherung – und die kommunalen Förderprogramme, die viele Städte für Fassaden- und Dachbegrünung aufgelegt haben.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Ayşin S. | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Francesco Ungaro. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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