Dachrinnen und Fallrohre am Mehrfamilienhaus: Reinigung, Wartung und Haftung
Dachrinnen und Fallrohre am Mehrfamilienhaus: Reinigung, Wartung und Haftung
Die Dachentwässerung gehört zu den unauffälligsten Bauteilen eines Gebäudes – bis sie ausfällt. Dann laufen Rinnen über, Wasser läuft an der Fassade herab, dringt in die Dämmung oder sammelt sich vor der Kellerwand. Die Reparatur kostet dann ein Vielfaches dessen, was eine regelmäßige Reinigung gekostet hätte.
Immer Gemeinschaftseigentum
Dachrinnen, Fallrohre und die Anschlüsse an die Grundleitung gehören zum Gemeinschaftseigentum – auch dort, wo ein Fallrohr über eine Terrasse mit Sondernutzungsrecht verläuft. Erhaltung und Reinigung sind damit Sache der Gemeinschaft, die Kosten werden nach dem geltenden Verteilungsschlüssel umgelegt. Umlagefähig auf Mieter ist die Dachrinnenreinigung als wiederkehrende Maßnahme der Gebäudereinigung nur, wenn sie im Mietvertrag als Betriebskostenposition vereinbart ist; die Reparatur der Rinne ist dagegen nie umlagefähig.
Sinnvolle Intervalle
Als Faustregel gilt: einmal jährlich im Spätherbst, nachdem das Laub gefallen ist. Steht das Gebäude dicht an großen Laubbäumen oder Nadelgehölzen, sind zwei Termine im Jahr angemessen – der zweite im Frühjahr, wenn Blütenstände und Samen die Rinne füllen. Geprüft werden sollten dabei nicht nur die Rinne selbst, sondern auch die Rinneneisen, die Dichtheit der Lötstellen, der Laubfang am Rinnenkessel und der freie Ablauf des Fallrohrs. Ein kurzer Spülgang zeigt zuverlässig, ob das Wasser bis in die Grundleitung durchläuft.

Verkehrssicherung und Haftung
Die Gemeinschaft trifft eine Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude. Dazu gehört, die Dachentwässerung in funktionsfähigem Zustand zu halten – etwa damit überlaufendes Wasser im Winter keine Eisfläche auf dem Gehweg bildet oder sich Eiszapfen an der Rinne bilden. Kommt es zu einem Schaden und war die Rinne über Jahre nicht gewartet, kann das den Vorwurf der Pflichtverletzung begründen. Für die Verwaltung bedeutet das: Reinigungstermine dokumentieren und die Nachweise aufbewahren. Eigenleistung durch Bewohner ist keine gute Idee – Arbeiten auf Leitern und Dächern gehören in die Hände eines versicherten Fachbetriebs.
Was die Versicherung zahlt – und was nicht
Hier liegt ein häufiges Missverständnis. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Grunddeckung Leitungswasserschäden und Sturmschäden. Wasser, das aus einer verstopften Dachrinne überläuft und in das Gebäude eindringt, ist jedoch typischerweise weder das eine noch das andere – es fällt in den Bereich der Elementarschadenversicherung, die gesondert eingeschlossen werden muss. Zudem können Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen, wenn die Wartung über Jahre unterblieben ist. Ein Blick in die Police vor dem nächsten Starkregen lohnt sich.
Laubschutzgitter: hilfreich, aber kein Selbstläufer
Gitter und Bürsten halten grobes Laub zurück und verlängern die Intervalle spürbar. Feines Material – Nadeln, Blütenreste, Moos – setzt sich jedoch auf dem Gitter selbst ab und kann die Rinne dann von oben verschließen. Die Kontrolle entfällt also nicht, sie wird nur seltener. Wer ohnehin ein Gerüst stehen hat, etwa bei einer Fassaden- oder Dachsanierung, sollte die Gelegenheit für Nachrüstung und gründliche Prüfung nutzen – das spart später Hubsteigerkosten.
Fazit
Die Dachrinnenreinigung ist eine der günstigsten Maßnahmen mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu vermiedenem Schaden. Ein fester Turnus, ein dokumentierter Nachweis und ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb reichen in den meisten Objekten völlig aus – vorausgesetzt, der Termin wird tatsächlich jedes Jahr wahrgenommen.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Devin Brown | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Revive Wash. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



Kommentare