top of page

Teilungserklärung: Das Fundament jeder Wohnungseigentümergemeinschaft

  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Teilungserklärung: Das Fundament jeder Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Teilungserklärung ist das zentrale Dokument jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie regelt, wem was gehört, wer welche Rechte hat und welche Pflichten damit verbunden sind. Ohne Teilungserklärung gäbe es keine WEG – denn sie ist die rechtliche Grundlage, die aus einem einzelnen Grundstück mehrere selbstständige Wohnungseigentumseinheiten macht. Wer eine Eigentumswohnung kauft oder verwaltet, sollte dieses Dokument in- und auswendig kennen.

Was regelt die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt fest, wie ein Grundstück mit Gebäude in einzelne Wohnungseigentums- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt wird. Sie definiert genau, welche Räume Sondereigentum sind und welche Bauteile zum Gemeinschaftseigentum gehören. Zusätzlich enthält sie oft eine Gemeinschaftsordnung, die das Zusammenleben der Eigentümer regelt – von Stimmrechten über Kostenverteilung bis hin zu Nutzungsbeschränkungen.

Die Erklärung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Erst dadurch werden die einzelnen Einheiten rechtlich selbstständig und können separat verkauft, beliehen oder vererbt werden. Für jede Einheit wird ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt angelegt.

Person unterzeichnet notariellen Vertrag – Teilungserklärung wird notariell beurkundet

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum – die zentrale Unterscheidung

Sondereigentum umfasst in der Regel die Wohnung selbst – also Räume, die für sich abgeschlossen sind – sowie zugeordnete Bestandteile wie nicht-tragende Innenwände, Bodenbeläge oder Innentüren. Zum Gemeinschaftseigentum gehören dagegen tragende Wände, das Dach, die Fassade, das Treppenhaus, die zentrale Heizungsanlage und der Aufzug. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn sie regelt, wer für Reparaturen und Instandhaltungen zahlen muss.

Häufig sorgt die Zuordnung von Fenstern, Balkonen oder Terrassen für Streit. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass Fenster grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum zählen – auch wenn die Teilungserklärung etwas anderes vorsieht, bleibt hier die zwingende gesetzliche Regelung maßgeblich.

Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Teilungserklärung gehören zwei zentrale Anlagen: der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Der Aufteilungsplan ist eine mit Behördenstempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes klar hervorgeht. Jede Einheit erhält eine eindeutige Nummer, die auch im Grundbuch verwendet wird. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass die Wohnungen baulich so gestaltet sind, dass sie eigenständig genutzt werden können – mit eigenem Zugang, Küche und Bad.

Warum die Teilungserklärung so wichtig ist

Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die Teilungserklärung vor Vertragsunterzeichnung gründlich prüfen. Sie regelt oft konkrete Nutzungsbeschränkungen – etwa ob eine Wohnung gewerblich genutzt werden darf, ob Kurzzeitvermietung erlaubt ist oder ob Sondernutzungsrechte an Gartenflächen oder Kellerräumen bestehen. Auch für die Hausverwaltung ist das Dokument die tägliche Arbeitsgrundlage: Bei jeder Instandhaltungsmaßnahme, bei jeder Beschlussfassung und bei jeder Abrechnung muss geprüft werden, was die Teilungserklärung vorgibt.

Änderungen an der Teilungserklärung sind grundsätzlich möglich, benötigen aber die Zustimmung aller Eigentümer und wieder eine notarielle Beurkundung. Kleinere Anpassungen der Gemeinschaftsordnung können nach der WEG-Reform 2020 unter bestimmten Voraussetzungen auch per Mehrheitsbeschluss erfolgen – ein wichtiger Fortschritt für die praktische Verwaltungsarbeit.

Als professionelle Hausverwaltung unterstützen wir Eigentümergemeinschaften dabei, ihre Teilungserklärung richtig zu verstehen und im Alltag umzusetzen. Bei Unklarheiten oder Änderungsbedarf beraten wir gerne – für eine rechtssichere und harmonische Gemeinschaft.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Pixabay | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: cottonbro studio. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page