Kontrollierte Wohnraumlüftung im Mehrfamilienhaus: Technik, Pflichten und Wartung
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Kontrollierte Wohnraumlüftung im Mehrfamilienhaus: Technik, Pflichten und Wartung
Je dichter ein Gebäude wird, desto weniger Luft tauscht sich von allein aus. Was energetisch sinnvoll ist, führt bauphysikalisch schnell zu einem Problem: Feuchtigkeit und Schadstoffe bleiben in der Wohnung. Kontrollierte Wohnraumlüftung ist deshalb bei modernisierten und neu gebauten Mehrfamilienhäusern längst kein Luxus mehr, sondern häufig eine bauliche Notwendigkeit.
Warum Fensterlüften allein nicht mehr genügt
Ein Vierpersonenhaushalt gibt täglich rund zehn bis fünfzehn Liter Wasser an die Raumluft ab – durch Atmen, Kochen, Duschen und Wäschetrocknen. In einem Altbau mit undichten Fenstern verschwand diese Feuchte weitgehend unbemerkt. Nach einem Fensteraustausch oder einer Fassadendämmung ist das anders. Bleibt die Feuchte im Raum, kondensiert sie an den kältesten Stellen, und Schimmel entsteht. Weil sich Bewohner nicht auf ein starres Lüftungsverhalten verpflichten lassen, verlangt die Technik eine Lösung, die unabhängig vom Nutzerverhalten funktioniert.
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Bei Neubauten sowie bei größeren Sanierungen – als Faustregel gilt der Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster oder die Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche – ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Es prüft rechnerisch, ob der Feuchteschutz allein durch Infiltration sichergestellt ist. Fällt die Prüfung negativ aus, sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich. Das Konzept ist Sache des Planers oder des ausführenden Fachbetriebs und sollte in der WEG dokumentiert bei den Objektunterlagen liegen – auch als Nachweis gegenüber späteren Mängelvorwürfen.

Welche Systeme infrage kommen
Die einfachste Stufe sind freie Lüftungssysteme mit Außenwandluftdurchlässen und Abluftschächten. Kostengünstiger im Einbau, aber ohne Wärmerückgewinnung. Zentrale Abluftanlagen ziehen die Luft über Bad und Küche ab, während Frischluft über Zuluftelemente nachströmt. Der Komfortstandard sind Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung, die je nach Gerät 70 bis 90 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewinnen. Für Bestandsgebäude ohne Schachtreserven sind dezentrale Einzelraumgeräte mit Regenerator eine praktikable Alternative, da sie nur eine Kernbohrung in der Außenwand benötigen.
Wartung, Kosten und Zuständigkeit in der WEG
Eine Lüftungsanlage ist nur so gut wie ihre Wartung. Filter sollten je nach Belastung zwei- bis viermal jährlich gewechselt, Kanäle in mehrjährigen Abständen inspiziert und gereinigt werden. Vernachlässigte Anlagen verlieren Leistung, werden laut und können zur Keimquelle werden. Zentrale Anlagen und Steigschächte gehören zum Gemeinschaftseigentum, sodass Wartung und Erneuerung über das Hausgeld finanziert werden. Bei dezentralen Geräten in der Wohnung ist die Abgrenzung häufig strittig – ein klarstellender Beschluss oder eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung schafft hier Rechtssicherheit. Sinnvoll ist ein Rahmenwartungsvertrag für das gesamte Objekt: Er ist günstiger als Einzelbeauftragungen und stellt sicher, dass keine Wohnung durchs Raster fällt.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Line Riedel | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Bingqian Li. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).