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Entsiegelung und Klimaanpassung: Was die Eigentümergemeinschaft auf dem Grundstück tun kann

  • vor 3 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Entsiegelung und Klimaanpassung: Was die Eigentümergemeinschaft auf dem Grundstück tun kann

Viele Wohnanlagen aus den vergangenen Jahrzehnten haben eines gemeinsam: einen weitgehend befestigten Hof. Das war praktisch, solange Sommer moderat und Regenfälle gleichmäßig waren. Heute zeigt sich die Kehrseite – aufgeheizte Flächen, überlastete Entwässerung und Wasser, das bei Starkregen nirgendwohin kann.

Warum versiegelte Flächen zum Problem werden

Asphalt und Beton speichern Wärme und geben sie nachts wieder ab; in dicht bebauten Quartieren entstehen so Wärmeinseln, die die Wohnqualität in den oberen Geschossen spürbar mindern. Gleichzeitig fließt Niederschlag ungebremst ab, statt zu versickern. Das belastet nicht nur die Kanalisation, sondern erhöht auch das Risiko, dass Wasser in Tiefgaragenzufahrten und Kellerabgänge läuft. Hinzu kommt ein Effekt, der leicht übersehen wird: Fehlt die Versickerung, trocknen Bäume und Sträucher auf dem Grundstück in Hitzeperioden schneller aus – der Pflegeaufwand und der Bewässerungsbedarf steigen mit jedem trockenen Sommer.

Welche Maßnahmen realistisch sind

Nicht jede Fläche muss aufgerissen werden. Häufig genügt der Austausch der Oberfläche: wasserdurchlässiges Pflaster oder Rasenfugenpflaster auf Stellplätzen und Nebenwegen, Schotterrasen statt Asphalt, Mulden und Rigolen entlang der Zufahrt. Dazu kommen Maßnahmen, die Schatten schaffen – Baumpflanzungen, Rankgerüste an der Fassade, Pergolen über Sitzbereichen. Regenwasser aus Fallrohren lässt sich in Zisternen sammeln und für die Gartenbewässerung nutzen. Wichtig bleibt, Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und barrierefreie Erschließung nicht einzuschränken.

Regenwasser steht auf einer asphaltierten Stellplatzfläche als Sinnbild für fehlende Versickerung bei versiegelten Flächen

Beschlussfassung in der Gemeinschaft

Umgestaltungen der Außenanlagen sind bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. Seit der WEG-Reform genügt dafür die einfache Mehrheit; die Kosten tragen grundsätzlich diejenigen, die der Maßnahme zugestimmt haben, sofern nicht eine qualifizierte Mehrheit oder ein Amortisationsfall die Verteilung auf alle rechtfertigt. Der Beschluss sollte Maßnahme, Kostenrahmen, Finanzierungsquelle und die künftige Pflege konkret benennen – gerade Letzteres wird gern übersehen: Begrünte Flächen verursachen dauerhaften Aufwand.

Gebühren, Satzungen und Förderung

Wo die Abwasserentgelte gesplittet erhoben werden, bemisst sich ein Teil der Gebühr nach der befestigten Fläche. Wird entsiegelt, kann die Gemeinschaft eine Neuberechnung beantragen – die Ersparnis wirkt dauerhaft. Manche Kommunen fördern Entsiegelung, Begrünung und Zisternen zusätzlich mit Zuschüssen. Umgekehrt ist zu prüfen, ob örtliche Satzungen bestimmte Gestaltungen vorschreiben oder untersagen; mehrere Bundesländer beschränken inzwischen reine Schotterflächen in Vorgärten.

Klein anfangen lohnt sich

Eine vollständige Hofumgestaltung überfordert viele Gemeinschaften finanziell. Sinnvoll ist deshalb, Maßnahmen an ohnehin anstehende Arbeiten zu koppeln: Wird die Zufahrt saniert oder eine Leitung erneuert, lässt sich der Belag im selben Zug ändern. So verteilen sich die Kosten über die Jahre – und die Fläche wird Schritt für Schritt robuster gegen Hitze und Starkregen. Hilfreich ist vorab eine einfache Bestandsaufnahme: Welche Flächen sind befestigt, wohin fließt das Wasser, wo bleibt es nach einem Gewitter stehen? Diese Erhebung kostet wenig und liefert die sachliche Grundlage für jeden späteren Beschluss.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Gebührenrecht, Förderprogramme und Gestaltungssatzungen sind kommunal geregelt und sollten vor Ort geprüft werden.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: SHOX ART | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Connor Scott McManus. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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