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Zertifizierter Verwalter: Was die Qualifikationspflicht für WEGs bedeutet

  • vor 13 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Zertifizierter Verwalter: Was die Qualifikationspflicht für WEGs bedeutet

Mit der WEG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber die Anforderungen an Wohnungseigentumsverwalter deutlich erhöht. Herzstück ist der sogenannte zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG. Für Eigentümergemeinschaften ist das keine bloße Formalie, sondern ein handfestes Qualitätskriterium – und ein Recht, das jeder Eigentümer einfordern kann. Wir erklären, was dahintersteckt.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung bestanden hat. Darin weist die Person nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum verfügt. Die Einzelheiten regelt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter (ZertVerwV). Ziel ist ein einheitlicher Mindeststandard in einer Branche, die lange ohne festen Qualifikationsnachweis auskam.

Seit wann gilt der Anspruch?

Bereits seit dem 1. Dezember 2022 kann jeder Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen – der Anspruch ist Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Für Verwalter, die am 1. Dezember 2020 bereits im Amt waren, galt eine Übergangsfrist: Sie wurden gegenüber ihrer Gemeinschaft bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert behandelt. Diese Schonfrist ist inzwischen abgelaufen. Einen pauschalen Bestandsschutz für langjährige Verwalter gibt es seither nicht mehr.

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Diese Abschlüsse gelten automatisch als gleichwertig

Nicht jeder muss die IHK-Prüfung ablegen. Die ZertVerwV stellt bestimmte Qualifikationen dem zertifizierten Verwalter gleich. Dazu zählen unter anderem eine abgeschlossene Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. zum Immobilienkaufmann, der Abschluss als geprüfte Immobilienfachwirtin oder geprüfter Immobilienfachwirt sowie ein Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Auch Personen mit der Befähigung zum Richteramt gelten als gleichgestellt. Wer eine dieser Qualifikationen besitzt, darf die Bezeichnung ohne zusätzliche Prüfung führen.

Was bedeutet das für Ihre Eigentümergemeinschaft?

Bei jeder Bestellung oder Wiederbestellung sollte die Gemeinschaft den Nachweis der Zertifizierung oder einer gleichwertigen Qualifikation verlangen und dokumentieren. Fehlt der Nachweis, kann die Bestellung anfechtbar sein. Für Eigentümer ist die Pflicht letztlich ein Gewinn: Sie sorgt für nachweisbare Fachkompetenz bei Themen wie Beschlussfassung, Bautechnik, Abrechnung und Versicherungsrecht – und damit für mehr Sicherheit im oft komplexen Verwalteralltag. Fragen Sie im Zweifel aktiv nach dem Zertifikat, bevor Sie Ihre Stimme abgeben.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Vlada Karpovich | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Pavel Danilyuk. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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