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Winterdienst und Räumpflicht in der WEG 2026 – Wer ist verantwortlich?

  • vor 1 Stunde
  • 3 Min. Lesezeit

Winterdienst und Räumpflicht in der WEG 2026

Sobald der erste Schnee fällt, stellt sich in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die gleiche Frage: Wer räumt den Schnee und streut bei Glatteis? Die Räum- und Streupflicht gehört zu den wichtigsten Verkehrssicherungspflichten einer WEG und kann bei Verstößen erhebliche Haftungsfolgen nach sich ziehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten bestehen, wie die Verantwortung verteilt wird und welche aktuellen Regelungen 2026 gelten.

Was bedeutet die Räumpflicht für eine WEG?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht – und damit auch die Räum- und Streupflicht – beim Grundstückseigentümer. Bei einer WEG ist das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insgesamt. Die Gemeinden übertragen die Pflicht zur Schneeräumung und zum Streuen öffentlicher Gehwege in der Regel per Satzung auf die Anlieger. Das bedeutet: Die WEG muss dafür sorgen, dass Gehwege vor dem Grundstück, Zugänge zu Hauseingängen, Parkplätze und gemeinschaftlich genutzte Wege geräumt und bei Glatteis gestreut werden.

Die konkreten Uhrzeiten und Anforderungen variieren je nach Gemeindesatzung. Üblich sind Räumzeiten werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen häufig ab 8:00 oder 9:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden.

Verschneite Straße vor einem Wohngebäude im Winter – Winterdienst und Räumpflicht in der WEG

Wer ist innerhalb der WEG verantwortlich?

Die Verantwortung für den Winterdienst kann auf verschiedene Arten geregelt werden. Häufig wird in der Eigentümerversammlung beschlossen, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen. Die Kosten werden dann über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt. Alternativ kann die Hausverwaltung den Winterdienst organisieren oder die Eigentümer teilen sich die Räumpflicht untereinander auf – etwa durch einen Räumplan.

Wichtig zu wissen: Auch wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird, bleibt die WEG in der Überwachungspflicht. Die Hausverwaltung muss regelmäßig kontrollieren, ob der Winterdienst seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt. Versäumnisse können zu einer Mithaftung der WEG führen.

Haftungsrisiken bei Pflichtverletzung

Kommt eine WEG ihrer Räum- und Streupflicht nicht nach und verletzt sich ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg, haftet die Gemeinschaft auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. In schweren Fällen können die Beträge schnell fünfstellig werden. Die Haftung trifft die WEG als Verband – und damit indirekt alle Eigentümer über das Gemeinschaftsvermögen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist daher für jede WEG unverzichtbar.

Streumittel: Was ist erlaubt?

Viele Gemeinden verbieten den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen. Erlaubt sind in der Regel abstumpfende Streumittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Nur bei extremer Glätte – etwa Blitzeis – darf in manchen Kommunen ausnahmsweise Salz verwendet werden. Die WEG sollte sich vorab über die örtlichen Vorschriften informieren und geeignetes Streumaterial bevorraten.

Kosten des Winterdienstes

Die Kosten für einen professionellen Winterdienst richten sich nach Fläche, Einsatzhäufigkeit und Region. Für eine durchschnittliche WEG-Anlage liegen die Saisonkosten 2026 zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Diese Kosten werden als Betriebskosten über den Wirtschaftsplan auf die Eigentümer umgelegt. Auch bei Mietwohnungen können die Winterdienstkosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Praktische Tipps für die WEG

Eine vorausschauende Planung ist entscheidend. Die WEG sollte bereits im Herbst den Winterdienst organisieren und Verträge abschließen. Ein Beschluss in der Eigentümerversammlung schafft Rechtssicherheit. Es empfiehlt sich außerdem, Schneeschieber, Streumaterial und ggf. eine Schneefräse zentral bereitzuhalten. Bei Eigenleistung sollte ein klarer Räumplan mit verbindlichen Zuständigkeiten erstellt werden, damit keine Lücken entstehen.

Fazit

Der Winterdienst ist eine gesetzliche Pflicht, die jede WEG ernst nehmen muss. Ob durch einen professionellen Dienstleister oder in Eigenregie – die Räum- und Streupflicht muss zuverlässig erfüllt werden, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren. Eine gute Hausverwaltung sorgt rechtzeitig für klare Regelungen und eine lückenlose Organisation des Winterdienstes.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Karolina Grabowska | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Danya Gutan. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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