Aufzugsanlagen in der WEG 2026 – Wartung, Modernisierung und gesetzliche Pflichten
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Aufzüge gehören in vielen Mehrfamilienhäusern zur Grundausstattung – und sind gleichzeitig technisch komplex, sicherheitsrelevant und kostenintensiv. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sind regelmäßige Wartung, gesetzliche Prüfungen und vorausschauende Modernisierung Pflicht. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen 2026.
Gesetzliche Prüfpflichten nach BetrSichV
Aufzugsanlagen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Vorgeschrieben sind eine jährliche Zwischenprüfung sowie eine Hauptprüfung alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZUS) wie TÜV, DEKRA oder GTUE. Die Prüfprotokolle müssen am Aufzug oder im Aufzugsbuch verfügbar sein. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln drohen Stilllegung und Bußgelder – verantwortlich ist der Betreiber, also die WEG bzw. die Hausverwaltung in deren Auftrag.
Regelmäßige Wartung als Schlüssel zur Sicherheit

Neben den gesetzlichen Prüfungen ist eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb unabdingbar. Üblich sind monatliche oder zweimonatliche Wartungsintervalle, je nach Aufzugstyp und Nutzungsintensität. Ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Anbieter umfasst typischerweise Sicht- und Funktionsprüfungen, Schmieren beweglicher Teile, Prüfung der Notrufanlage sowie kleine Reparaturen. Die jährlichen Wartungskosten für einen Standardaufzug in einem Mehrfamilienhaus liegen 2026 zwischen 800 und 2.000 Euro – je nach Vertragsumfang.
Modernisierung: Wann lohnt sich die Investition?
Aufzüge haben eine Lebensdauer von 25 bis 35 Jahren. Spätestens nach 20 Jahren stellt sich häufig die Frage nach einer Modernisierung. Gründe sind nicht nur Verschleiß, sondern auch verschärfte Sicherheitsstandards, gestiegene Energieeffizienz-Anforderungen und Barrierefreiheit. Eine Teilmodernisierung – etwa neue Steuerung, Türen oder Notrufanlage – kostet 15.000 bis 40.000 Euro. Ein Komplettaustausch der gesamten Anlage liegt zwischen 50.000 und 120.000 Euro. Für WEGs ist hier ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig; in der Regel wird die Sonderumlage oder eine Entnahme aus der Erhaltungsrücklage beschlossen.
Notrufpflicht und Zwei-Wege-Kommunikation
Seit 2012 müssen alle Aufzüge eine Zwei-Wege-Kommunikation mit einer ständig besetzten Notrufzentrale haben. Ältere Anlagen ohne diese Funktion durften nur noch übergangsweise betrieben werden – spätestens 2026 ist die Nachrüstung in praktisch allen Bestandsanlagen abgeschlossen oder muss umgehend erfolgen. Die monatlichen Gebühren für eine Notrufaufschaltung liegen je nach Anbieter zwischen 25 und 80 Euro pro Aufzug.
Aufgaben der Hausverwaltung
Eine professionelle Hausverwaltung koordiniert alle aufzugsbezogenen Pflichten: Wartungsverträge, Prüftermine, Notrufaufschaltung, Reparaturen und Modernisierungsplanung. Sie führt das Aufzugsbuch, dokumentiert Mängel und Maßnahmen und stellt sicher, dass die Eigentümer rechtzeitig über Investitionen informiert werden. Bei einem Aufzugsstillstand muss die Verwaltung schnell reagieren – insbesondere wenn ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohner betroffen sind.
Fazit
Aufzugsanlagen sind sicherheitsrelevante technische Anlagen, deren ordnungsgemäßer Betrieb gesetzlich klar geregelt ist. Hausverwaltungen tragen hier eine besondere Verantwortung. HF&Co. begleitet WEGs und Eigentümer bei allen Themen rund um Aufzugswartung, Prüfung und Modernisierung – von der Auswahl des Wartungsunternehmens bis zur Begleitung großer Modernisierungsprojekte.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Anete Lusina | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Karolina Grabowska. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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