Photovoltaik auf dem WEG-Dach 2026 – Solarstrom für die Eigentümergemeinschaft
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Solarstrom vom eigenen Dach ist längst kein Nischenthema mehr. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften entdecken zunehmend das Potenzial von Photovoltaikanlagen auf dem Gemeinschaftsdach. Steigende Strompreise, verbesserte Förderbedingungen und vereinfachte gesetzliche Rahmenbedingungen machen die Investition attraktiver denn je. Doch die Installation einer PV-Anlage auf einem WEG-Dach erfordert sorgfältige Planung, klare Beschlüsse und ein durchdachtes Betreibermodell.
Rechtliche Grundlage: Beschlussfassung in der WEG

Das Dach eines Mehrfamilienhauses gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die Installation einer Photovoltaikanlage ist daher eine bauliche Veränderung gemäß § 20 WEG. Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen ein einfacher Mehrheitsbeschluss – die früher oft erforderliche Einstimmigkeit ist nicht mehr nötig. Das hat die Hürde für Solarprojekte in WEGs deutlich gesenkt.
Allerdings gilt: Nur diejenigen Eigentümer, die dem Beschluss zugestimmt haben, müssen die Kosten tragen – profitieren aber auch allein von den Erträgen. Alternativ kann die WEG beschließen, dass die Anlage von der gesamten Gemeinschaft finanziert wird und alle davon profitieren. Welches Modell gewählt wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Verteilung von Kosten und Erträgen.
Betreibermodelle: Eigenverbrauch, Einspeisung oder Mieterstrom
Es gibt drei gängige Modelle für PV-Anlagen auf WEG-Dächern. Beim Modell der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Die Vergütung liegt 2026 bei rund 12 bis 13 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp. Dieses Modell ist einfach umzusetzen, aber wirtschaftlich am wenigsten attraktiv.
Beim Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG – dem sogenannten Mieterstromzuschlag – wird der erzeugte Strom direkt an die Bewohner im Gebäude geliefert. Seit dem Solarpaket I (2024) ist dieses Modell deutlich entbürokratisiert worden: Die WEG muss keinen Energieversorger-Status erlangen und es entfallen viele der bisherigen Meldepflichten. Der Strom wird zu einem vergünstigten Tarif an die Bewohner abgegeben – üblicherweise 10 bis 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif.
Das dritte Modell ist die Dachverpachtung: Die WEG verpachtet die Dachfläche an einen externen Betreiber, der die Anlage auf eigene Kosten installiert, betreibt und dafür eine Pacht zahlt. Für die WEG ist dies die risikoärmste Variante – sie erhält Pachteinnahmen ohne eigene Investition.
Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit

Eine typische PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 20 bis 40 kWp kostet zwischen 25.000 und 55.000 Euro inklusive Installation. Die Amortisationszeit liegt bei 8 bis 14 Jahren, je nach Eigenverbrauchsquote und gewähltem Modell. Bei einer Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren ergibt sich ein deutlich positiver Ertrag über die Gesamtlaufzeit.
Förderprogramme der KfW, Landesförderungen und kommunale Zuschüsse können die Investitionskosten weiter senken. Die KfW bietet über das Programm 270 zinsgünstige Kredite für erneuerbare Energien. Einige Bundesländer wie NRW, Baden-Württemberg und Berlin haben eigene Förderprogramme speziell für PV auf Mehrfamilienhäusern aufgelegt. Wichtig: Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Technische Voraussetzungen und Statik
Vor der Installation muss ein Statiker prüfen, ob das Dach die zusätzliche Last der Module tragen kann. Bei Flachdächern kommen aufgeständerte Systeme zum Einsatz, bei Schrägdächern werden die Module direkt auf der Dachfläche montiert. Die Dacheindeckung sollte in gutem Zustand sein – eine anstehende Dachsanierung sollte idealerweise vor der PV-Installation durchgeführt werden, um spätere Demontage und Neumontage zu vermeiden.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Die Rahmenbedingungen für Photovoltaik auf dem WEG-Dach waren nie besser als 2026. Vereinfachte Beschlussfassung, entbürokratisierte Mieterstrommodelle und attraktive Förderungen machen die Investition auch für kleinere WEGs lohnend. Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung und holen Sie Angebote von mindestens drei Fachbetrieben ein. Eine professionelle Hausverwaltung kann den gesamten Prozess koordinieren – von der Beschlussvorbereitung über die Angebotsprüfung bis zur Abwicklung der Fördermittel.
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