top of page

Trinkwasserverordnung 2026 – Was Hausverwaltungen jetzt beachten müssen

  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Trinkwasserverordnung 2026 – Was Hausverwaltungen jetzt beachten müssen

Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in deutsches Recht umsetzt, bringt für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften erhebliche Änderungen mit sich. Von verschärften Prüfpflichten über neue Grenzwerte bis hin zur Pflicht zum Austausch von Bleileitungen – die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene in Mehrfamilienhäusern steigen deutlich. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und zeigt, welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind.

Verschärfte Legionellenprüfung

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Legionellenuntersuchung. Für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – also Anlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern oder mit Leitungsinhalten über drei Litern zwischen Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle – gilt weiterhin eine regelmäßige Untersuchungspflicht. Neu ist jedoch, dass die Handlungspflichten bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen verschärft wurden. Bei Überschreitung muss die Hausverwaltung unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren, eine Gefährdungsanalyse durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellen lassen und die betroffenen Nutzer über das Ergebnis und empfohlene Schutzmaßnahmen informieren.

Risikobewertung und Risikomanagement

Die TrinkwV führt erstmals einen risikobasierten Ansatz ein, der über die reine Beprobung hinausgeht. Betreiber von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden mit gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit müssen eine dokumentierte Risikobewertung ihrer Hausinstallation durchführen lassen. Diese umfasst eine Bestandsaufnahme der gesamten Trinkwasser-Installation, die Identifikation potenzieller Gefahrenquellen wie Stagnation, Totleitungen oder unzureichende Temperaturen, die Bewertung bestehender Schutzmaßnahmen sowie die Festlegung von Abhilfemaßnahmen bei identifizierten Risiken. Für WEG-Verwaltungen bedeutet dies, dass ein qualifizierter Fachbetrieb mit der Risikobewertung beauftragt werden muss und die Ergebnisse den Eigentümern transparent dargelegt werden sollten.

Professionelle Trinkwasser-Beprobung an einer Entnahmestelle in einem Mehrfamilienhaus zur Legionellenprüfung

Austauschpflicht für Bleileitungen bis 2028

Ein besonders wichtiger Punkt für Hausverwaltungen älterer Gebäude ist die verbindliche Frist zum Austausch von Bleileitungen. Bis spätestens 12. Januar 2028 müssen sämtliche Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation durch unbedenkliche Materialien ersetzt werden. Der neue Grenzwert für Blei wurde auf 5 Mikrogramm pro Liter halbiert – ein Wert, der mit bestehenden Bleileitungen praktisch nicht einzuhalten ist. Für WEG-Gemeinschaften bedeutet dies unter Umständen erhebliche Investitionen. Die Kosten für den Leitungsaustausch können je nach Gebäudegröße und Installationskomplexität zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Bestandsaufnahme durchzuführen und gegebenenfalls eine Sonderumlage oder eine Entnahme aus der Erhaltungsrücklage zu beschließen.

Erweiterte Informationspflichten

Die novellierte Verordnung stärkt das Recht der Verbraucher auf Information. Hausverwaltungen müssen den Mietern und Eigentümern auf Anfrage Auskunft über die Qualität des Trinkwassers geben, einschließlich der Ergebnisse der letzten Untersuchungen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Legionellenprüfung den betroffenen Nutzern proaktiv mitzuteilen. Auch über verwendete Materialien in der Trinkwasser-Installation und eventuelle Aufbereitungsmaßnahmen muss informiert werden. Eine transparente Kommunikation schützt nicht nur die Gesundheit der Bewohner, sondern reduziert auch das Haftungsrisiko der Verwaltung.

Handlungsempfehlungen für Hausverwaltungen

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Hausverwaltungen jetzt aktiv werden. An erster Stelle steht die Prüfung aller verwalteten Gebäude auf vorhandene Bleileitungen und die Einleitung des Austauschs vor Ablauf der Frist im Januar 2028. Die regelmäßige Legionellenprüfung sollte über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus sichergestellt werden, insbesondere in Gebäuden mit bekannten Risikofaktoren. Eine professionelle Risikobewertung der Trinkwasser-Installation durch zertifizierte Fachbetriebe ist ebenfalls dringend zu empfehlen. Zudem sollten interne Prozesse für die Dokumentation und Kommunikation von Prüfergebnissen etabliert werden, damit die erweiterten Informationspflichten zuverlässig erfüllt werden. Nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Eigentümergemeinschaft frühzeitig über anstehende Kosten zu informieren und entsprechende Beschlüsse vorzubereiten.

Fazit

Die novellierte Trinkwasserverordnung erhöht die Verantwortung von Hausverwaltungen spürbar. Wer jetzt proaktiv handelt, schützt nicht nur die Gesundheit der Bewohner, sondern vermeidet auch empfindliche Bußgelder und Haftungsrisiken. Eine professionelle Hausverwaltung wie HF&Co. unterstützt Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen – von der Bestandsaufnahme über die Koordination der Legionellenprüfung bis zur Organisation des Bleileitungsaustauschs.

Bildquellen: Titelbild: Pexels (Artem Podrez) | Bild 1: Pexels (Artem Podrez) – Alle Bilder frei lizenziert für kommerzielle Nutzung (Pexels License)

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page