Niederschlagswassergebühr und Regenwassernutzung: Ungenutztes Sparpotenzial für WEGs
- 2. Aug.
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Niederschlagswassergebühr und Regenwassernutzung: Ungenutztes Sparpotenzial für WEGs
Auf der Abwasserrechnung vieler Eigentümergemeinschaften steht eine Position, die kaum jemand hinterfragt: die Niederschlagswassergebühr. Nahezu alle Kommunen rechnen inzwischen mit der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr ab. Schmutzwasser wird nach dem Frischwasserverbrauch berechnet, Regenwasser dagegen nach der versiegelten Fläche, von der Wasser in die Kanalisation gelangt. Für große Wohnanlagen mit weitläufigen Zufahrten, Stellplätzen und Flachdächern summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Jahresbetrag.

Wie die Gebühr berechnet wird
Grundlage ist die an den Kanal angeschlossene, bebaute oder befestigte Fläche des Grundstücks. Viele Satzungen arbeiten dabei mit Abflussbeiwerten: Ein dichtes Steildach oder eine asphaltierte Zufahrt wird voll angesetzt, Pflaster mit breiten Fugen, Rasengittersteine oder ein begrüntes Dach nur anteilig. Die Flächenangaben stammen häufig aus Luftbildauswertungen und Selbstauskünften, die vor vielen Jahren erhoben wurden. Genau hier lohnt die Kontrolle: Nicht selten werden längst zurückgebaute Flächen weiter berechnet.
Wege zur Kostensenkung
Reduziert wird die Gebühr, indem weniger Niederschlagswasser in den Kanal gelangt. In Betracht kommen Entsiegelung selten genutzter Stellplätze, wasserdurchlässige Beläge, Versickerungsmulden und Rigolen sowie Zisternen mit Versickerungsüberlauf. Ob und in welcher Höhe Versickerungsanlagen anerkannt werden, regelt die örtliche Entwässerungssatzung – ein Gespräch mit dem kommunalen Entwässerungsbetrieb vor der Planung erspart Fehlinvestitionen. Voraussetzung ist immer, dass Boden und Grundwasserstand die Versickerung zulassen; ein Bodengutachten schafft Klarheit.
Regenwasser sinnvoll nutzen
Eine Zisterne senkt nicht nur die Gebühr, sondern auch die Trinkwasserkosten für die Gartenbewässerung – gerade in trockenen Sommern ein spürbarer Effekt. Wird das Regenwasser zusätzlich für WC-Spülung oder Waschmaschinen genutzt, gelten strenge technische Regeln: Das Betriebswassernetz muss vollständig vom Trinkwassernetz getrennt sein, alle Entnahmestellen und Leitungen sind dauerhaft als „Kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen, und die Anlage ist beim Wasserversorger und beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Eine unsachgemäße Verbindung zum Trinkwassernetz ist ein gravierender hygienischer Mangel.
Was die Gemeinschaft beschließen muss
Entsiegelung, Versickerungsanlagen und Zisternen betreffen das Gemeinschaftseigentum und benötigen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Je nach Zuschnitt handelt es sich um eine Erhaltungs- oder um eine bauliche Veränderungsmaßnahme, was die Kostenverteilung beeinflusst. Sinnvoll ist eine Beschlussvorlage mit Wirtschaftlichkeitsrechnung: Investitionskosten, jährliche Gebührenersparnis und Amortisationszeit auf einen Blick. Bei Flächenänderungen besteht außerdem eine Mitteilungspflicht gegenüber der Kommune – ohne Meldung wird die alte, höhere Fläche weiter abgerechnet.
Fazit
Die Niederschlagswassergebühr ist eine der wenigen Betriebskostenpositionen, die eine Gemeinschaft dauerhaft und aktiv beeinflussen kann. Der erste Schritt kostet nichts: Gebührenbescheid prüfen, angesetzte Flächen mit dem tatsächlichen Bestand abgleichen und die Satzung der Kommune lesen. Als Hausverwaltung übernehmen wir diesen Abgleich, holen Angebote für Entsiegelung oder Zisternen ein und bereiten die Beschlussfassung entscheidungsreif vor.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Zeynep Sude Emek | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Joaquin Carfagna. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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