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Nachbarrecht am WEG-Grundstück: Grenzabstände, Überhang und Einfriedung

  • vor 2 Stunden
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Nachbarrecht am WEG-Grundstück: Grenzabstände, Überhang und Einfriedung

Ein überhängender Ast, eine zu hoch gewachsene Thujahecke oder ein baufälliger Zaun an der Grundstücksgrenze: Konflikte mit dem Nachbargrundstück gehören zu den unterschätzten Dauerbrennern in der Immobilienverwaltung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommt eine Besonderheit hinzu – nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Gemeinschaft ist Nachbarin im Rechtssinne.

Warum jedes Bundesland eigene Regeln hat

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt nur einen Teil des Nachbarrechts, etwa in den §§ 903 ff. BGB. Den weitaus größeren Teil überlässt der Bund den Ländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarrechtsgesetz mit abweichenden Grenzabständen, Fristen und Duldungspflichten. Wer für ein Objekt in Nordrhein-Westfalen die bayerischen Regeln anwendet, liegt schnell daneben. Der erste Schritt ist deshalb immer der Blick in das jeweilige Landesgesetz.

Grenzabstände für Bäume und Hecken

Wie nah an der Grenze gepflanzt werden darf, hängt von Art und Höhe des Gewächses ab. Die Spannen reichen je nach Bundesland und Pflanze von wenigen Dezimetern bis zu vier Metern. Entscheidend ist ein Detail, das häufig übersehen wird: Der Anspruch auf Beseitigung einer zu nah stehenden Pflanze unterliegt einer Ausschlussfrist. In vielen Ländern erlischt er fünf oder sechs Jahre nach dem Anpflanzen – danach darf der Baum bleiben, egal wie groß er wird. Untätigkeit ist hier also keine neutrale Option, sondern eine Entscheidung.

Dichter grüner Efeu wächst über einen rustikalen Holzzaun als Sinnbild für Einfriedung und Bewuchs an der Grundstücksgrenze

Überhang: Das Selbsthilferecht nach § 910 BGB

Ragen Zweige vom Nachbargrundstück herüber, darf der betroffene Eigentümer sie abschneiden – aber erst, nachdem er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Überhang die Nutzung des Grundstücks tatsächlich beeinträchtigt. Der Bundesgerichtshof hat 2021 klargestellt, dass dieses Selbsthilferecht selbst dann besteht, wenn der Baum durch den Rückschnitt Schaden nehmen könnte (Urteil vom 11.06.2021, V ZR 234/19). Landesrechtliche Schutzvorschriften und kommunale Baumschutzsatzungen können es allerdings einschränken. Herabgefallenes Obst gehört nach § 911 BGB übrigens dem Grundstück, auf das es fällt.

Einfriedung: Wer zahlt den Zaun?

Ob überhaupt eingefriedet werden muss und in welcher Ausführung, ergibt sich ebenfalls aus dem Landesrecht und aus örtlichen Satzungen. Steht eine Einfriedung genau auf der Grenze, gilt sie regelmäßig als Grenzeinrichtung nach § 921 BGB: Die Unterhaltungskosten tragen beide Seiten je zur Hälfte, und keiner darf sie ohne Zustimmung des anderen beseitigen. Steht der Zaun dagegen vollständig auf dem eigenen Grundstück, entscheidet der Eigentümer allein – und trägt die Kosten allein.

Wer handelt in der Eigentümergemeinschaft?

Das Grundstück gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ansprüche gegen den Nachbarn geltend zu machen oder abzuwehren ist damit Gemeinschaftssache – nicht Sache des Eigentümers, dessen Wohnung zufällig an der betroffenen Seite liegt. Die Verwaltung benötigt für die Rechtsverfolgung grundsätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Nur bei echter Eilbedürftigkeit, etwa einem akut absturzgefährdeten Ast, darf sie sofort handeln.

Praxistipp für Verwaltungen

Ein kurzer jährlicher Grenzrundgang mit Fotodokumentation kostet wenig und verhindert viel. Wer den Zeitpunkt einer Neuanpflanzung kennt, behält Ausschlussfristen im Blick und kann rechtzeitig ein sachliches Schreiben an den Nachbarn aufsetzen. In den meisten Fällen löst sich der Streit genau dort – lange bevor Gerichtskosten entstehen.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Joaquin Carfagna | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Diana. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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