Häufigste Gründe für einen Verwalterwechsel
- 28. März
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Apr.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist keine Seltenheit. Viele Eigentümergemeinschaften sind unzufrieden, zögern aber beim Schritt zum Wechsel. Dabei hat die WEG-Reform 2020 die Hürden für eine Abberufung deutlich gesenkt.

Mangelnde Kommunikation und Erreichbarkeit
Der häufigste Grund für Unzufriedenheit ist mangelnde Erreichbarkeit. Eine professionelle Verwaltung sollte innerhalb von 24 bis 48 Stunden auf Anfragen reagieren. Auch fehlende Transparenz bei Entscheidungen sorgt häufig für Unmut.
Fehlerhafte Abrechnungen und Wirtschaftspläne
Wiederholt fehlerhafte Jahresabrechnungen oder unrealistische Wirtschaftspläne stellen die Kompetenz der Verwaltung in Frage. Besonders problematisch sind finanzielle Unregelmäßigkeiten wie nicht nachvollziehbare Kontobewegungen oder ungeklärte Differenzen.
Vernachlässigte Instandhaltung
Wenn Reparaturen verschleppt, Wartungstermine nicht eingehalten oder das Gebäude sichtbar verfallen gelassen wird, drohen Wertminderungen und Sicherheitsrisiken.
Die rechtliche Seite: Wechsel seit der WEG-Reform

Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter gemäß § 26 WEG jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal sechs Monate. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Zertifizierungspflicht und Übergang
Bei WEGs mit mehr als acht Sondereigentumsrechten können Eigentümer einen IHK-zertifizierten Verwalter verlangen. Bereiten Sie den Wechsel gut vor: Angebote einholen, Referenzen prüfen und sicherstellen, dass der neue Verwalter bereitsteht. Der scheidende Verwalter muss alle Unterlagen, Schlüssel und Kontoinformationen übergeben.
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