Gebäudeenergieausweis für WEG-Anlagen 2026 – Pflicht, Arten und praktische Tipps
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Gebäudeenergieausweis für WEG-Anlagen 2026
Der Energieausweis ist das energetische Zeugnis eines Gebäudes und für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf des Gebäudes und ist bei Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung zwingend vorzulegen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Pflichten für WEGs bestehen, welche Arten von Energieausweisen es gibt und worauf 2026 besonders zu achten ist.
Gesetzliche Grundlage: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Pflicht zum Energieausweis ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG schreibt vor, dass bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung einer Wohnung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Energiekennwerte angegeben werden. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Verantwortung für die Erstellung des Energieausweises liegt bei der WEG als Gebäudeeigentümerin.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Er ist günstiger in der Erstellung, hängt aber stark vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik – unabhängig vom individuellen Verbrauch. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und nicht nachträglich energetisch saniert sind, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit.
Gültigkeit und Erneuerung
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Viele Energieausweise, die 2015 oder 2016 ausgestellt wurden, laufen daher 2025 oder 2026 aus und müssen erneuert werden. Die Hausverwaltung sollte rechtzeitig prüfen, wann der aktuelle Ausweis abläuft, und die Erneuerung in die Wege leiten. Nach einer umfassenden energetischen Sanierung sollte ebenfalls ein neuer Energieausweis erstellt werden, da sich die Kennwerte verbessert haben.
Beschlussfassung in der WEG
Die Erstellung des Energieausweises gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Hausverwaltung kann die Beauftragung in der Regel eigenständig veranlassen, ohne dass ein gesonderter Beschluss erforderlich ist. Die Kosten werden aus dem Verwaltungsbudget oder der Erhaltungsrücklage bestritten und über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt. Es empfiehlt sich dennoch, die Eigentümer in der Versammlung über den Energieausweis zu informieren.
Kosten eines Energieausweises 2026
Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises und Größe des Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis kostet für ein Mehrfamilienhaus 2026 zwischen 80 und 200 Euro. Ein Bedarfsausweis ist deutlich aufwendiger und liegt bei 300 bis 800 Euro, da ein qualifizierter Energieberater das Gebäude vor Ort begutachten muss. Angesichts der möglichen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro bei fehlendem Ausweis sind diese Kosten eine lohnende Investition.
Die Energieeffizienzklassen
Der Energieausweis ordnet das Gebäude in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H ein. Klasse A+ steht für höchste Effizienz mit einem Verbrauch unter 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr, während Klasse H Gebäude mit einem Verbrauch über 250 kWh kennzeichnet. Die meisten unsanierten Mehrfamilienhäuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren fallen in die Klassen E bis G. Eine bessere Energieeffizienzklasse erhöht den Marktwert der Wohnungen spürbar.
Fazit
Der Gebäudeenergieausweis ist für jede WEG Pflicht und muss bei Verkauf oder Neuvermietung vorgelegt werden. Angesichts vieler 2025 und 2026 auslaufender Ausweise sollten WEGs jetzt handeln. Eine professionelle Hausverwaltung kümmert sich rechtzeitig um die Erneuerung, wählt die passende Ausweisart und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Todd Trapani | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Vlado Paunovic. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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