Elementarschadenversicherung für das Mehrfamilienhaus: die Lücke in der Gebäudepolice
Elementarschadenversicherung für das Mehrfamilienhaus: die Lücke in der Gebäudepolice
Viele Eigentümergemeinschaften halten sich für umfassend versichert, weil eine Wohngebäudeversicherung besteht. Nach einem Starkregen folgt dann die unangenehme Überraschung: Der volle Keller ist von der Standardpolice nicht gedeckt. Elementargefahren sind ein eigener Baustein, der ausdrücklich eingeschlossen werden muss – und genau dieser Einschluss fehlt in einem erheblichen Teil der Bestandsverträge.
Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt – und was nicht
Die klassische Wohngebäudeversicherung umfasst drei Gefahrengruppen: Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Leitungswasser meint den Austritt aus Rohren und Installationen im Gebäude – nicht Wasser, das von außen eindringt. Genau hier verläuft die Grenze. Läuft Regenwasser über die Kellertreppe, drückt es durch die Bodenplatte oder steigt es aus dem Abwasserkanal zurück, greift die Standarddeckung nicht. Dasselbe gilt für Schneedruck auf dem Dach und für Erdrutsche am Hang.
Welche Gefahren der Elementarbaustein umfasst
Zur Elementardeckung gehören typischerweise Überschwemmung und Rückstau, Starkregen, Erdrutsch und Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Entscheidend ist der Blick in die Bedingungen: Ob Starkregen auch ohne Ausuferung eines Gewässers erfasst ist, ob Rückstau nur bei vorhandener Rückstausicherung ersetzt wird und ob Nebengebäude, Garagen und Außenanlagen eingeschlossen sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich.

Gefährdungszone, Selbstbehalt und Prämie
Die Versicherer ordnen jede Adresse über ein Zonierungssystem einer Gefährdungsklasse zu. In den unteren Klassen ist der Elementarbaustein meist für einen überschaubaren Zuschlag zu haben; in hoch gefährdeten Lagen steigen Prämie und Selbstbehalt deutlich, und einzelne Anbieter zeichnen das Risiko nicht mehr. Wer eine Ablehnung erhält, sollte mehrere Versicherer und den Weg über einen Makler prüfen. Über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden wird politisch seit Jahren diskutiert – abwarten sollten Gemeinschaften darauf nicht.
Obliegenheiten: Rückstauschutz und Instandhaltung
Die Deckung ist an Pflichten geknüpft. Dazu gehören funktionsfähige Rückstauklappen oder Hebeanlagen an Abläufen unterhalb der Rückstauebene, freie Dachrinnen und Hofabläufe, dichte Lichtschächte und eine im Winter in Betrieb gehaltene Heizung. Wartungsnachweise sollte die Verwaltung sammeln, denn im Schadensfall fragt der Versicherer danach. Werden Obliegenheiten verletzt, droht eine Leistungskürzung bis zur vollständigen Ablehnung – auch dann, wenn die Deckung formal bestand.
Beschluss, Versicherungssumme und Abgrenzung zum Hausrat
Der Abschluss der Gebäudeversicherung gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und wird von der Versammlung beschlossen. Sinnvoll ist ein Beschluss, der Angebote mit und ohne Elementarbaustein nebeneinanderstellt, damit die Entscheidung dokumentiert ist. Zugleich lohnt die Prüfung der Versicherungssumme, denn eine Unterversicherung kürzt jede Entschädigung anteilig. Wichtig für die Kommunikation an die Eigentümer: Die Gebäudepolice ersetzt keine Möbel und keine Kellerbestände – dafür braucht jeder Haushalt eine Hausratversicherung, ebenfalls mit Elementarbaustein.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Pok Rie | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Sveta K. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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