Elektroprüfung im Gemeinschaftseigentum: E-Check und DGUV Vorschrift 3
- 3. Aug.
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Elektroprüfung im Gemeinschaftseigentum: E-Check und DGUV Vorschrift 3
Aufzüge, Heizung und Trinkwasseranlage stehen bei den meisten Eigentümergemeinschaften selbstverständlich im Wartungsplan. Die Elektroanlage des Gemeinschaftseigentums wird dagegen häufig übersehen – obwohl defekte Leitungen und überalterte Verteiler zu den häufigsten Brandursachen in Wohngebäuden zählen.
Was zum Gemeinschaftseigentum gehört
Zur gemeinschaftlichen Elektroanlage zählen der Hausanschlussraum, die Steigleitungen, die Zählerplätze, die Verteilung bis zur Wohnungsabzweigung sowie sämtliche Installationen in Treppenhaus, Keller, Waschküche, Tiefgarage und Außenanlagen. Auch Klingel-, Sprech- und Notbeleuchtungsanlagen gehören dazu. Erst hinter der Wohnungsverteilung beginnt in der Regel das Sondereigentum.
E-Check und DGUV Vorschrift 3
Der E-Check ist eine standardisierte Sicherheitsprüfung des Elektrohandwerks nach den einschlägigen VDE-Normen. Geprüft werden unter anderem Isolationswiderstand, Schutzleiter, Fehlerstromschutzschalter und der Zustand der Verteilung. Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich demgegenüber an Arbeitgeber und betrifft Gemeinschaften vor allem dann, wenn sie eigenes Personal beschäftigt – etwa einen angestellten Hausmeister. Beschränkt sich die WEG auf beauftragte Dienstleister, greift die Vorschrift für sie selbst nicht unmittelbar; die Verkehrssicherungspflicht bleibt davon jedoch unberührt.

Prüffristen in der Praxis
Für rein privat genutzte Wohngebäude gibt es keine gesetzlich fixierte Prüffrist. In der Fachwelt hat sich für ortsfeste Anlagen ein Turnus von etwa vier Jahren etabliert; einzelne Gebäudeversicherer verlangen kürzere Intervalle oder machen den Versicherungsschutz von einem aktuellen Prüfprotokoll abhängig. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb immer. Sicherheitsrelevante Anlagen wie Notbeleuchtung oder Brandmeldetechnik unterliegen zudem eigenen, kürzeren Fristen.
Beschluss und Kosten
Die Beauftragung einer wiederkehrenden Elektroprüfung ist eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung und wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Kosten werden über den Wirtschaftsplan umgelegt; sie bewegen sich je nach Anlagengröße meist im niedrigen dreistelligen bis mittleren vierstelligen Bereich. Sinnvoll ist ein Rahmenvertrag, der Prüfung und Kleinreparaturen bündelt.
Haftung bei unterlassener Prüfung
Kommt es zu einem Brand- oder Personenschaden und stellt sich heraus, dass die Anlage über Jahre ungeprüft blieb, kann die Gemeinschaft ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Der Versicherer kürzt dann möglicherweise die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit. Ein lückenloses Prüfprotokoll ist damit nicht nur eine Sicherheitsfrage, sondern auch ein wirksamer Schutz des Gemeinschaftsvermögens.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Kathleen Austin Kuhn | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Sami Abdullah. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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