Die Hausordnung in der WEG: Erstellen, Anpassen und Durchsetzen
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Die Hausordnung in der WEG: Erstellen, Anpassen und Durchsetzen
Eine gut formulierte Hausordnung ist die Grundlage für ein harmonisches Miteinander in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie regelt das tägliche Zusammenleben, schützt das Gemeinschaftseigentum und beugt Streitigkeiten vor. Doch was gehört eigentlich in eine Hausordnung, wie wird sie wirksam beschlossen und was passiert, wenn sich einzelne Bewohner nicht daran halten? Wir geben einen praxisorientierten Überblick.
Was gehört in eine Hausordnung?
Eine sinnvolle Hausordnung regelt vor allem das Zusammenleben im Haus und die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Typische Inhalte sind Ruhezeiten (Mittagsruhe und Nachtruhe), Regelungen zur Treppenhausreinigung und zum Winterdienst, Vorgaben zur Müllentsorgung sowie Hinweise zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum oder Fahrradkeller. Auch das Grillen auf Balkonen, das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus aus Brandschutzgründen, die Pflege von Außenanlagen und Regelungen zur Tierhaltung können sinnvoll aufgenommen werden. Wichtig: Die Hausordnung darf keine Regelungen enthalten, die in das Sondereigentum eingreifen oder den Mietern Pflichten auferlegen, ohne dass diese im Mietvertrag verankert sind.

Beschluss oder Bestandteil der Teilungserklärung?
Grundsätzlich kann die Hausordnung entweder Bestandteil der Teilungserklärung beziehungsweise Gemeinschaftsordnung sein oder durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung erlassen werden. Eine durch Beschluss verabschiedete Hausordnung ist deutlich flexibler: Sie kann jederzeit durch erneuten Mehrheitsbeschluss angepasst werden, ohne dass die Teilungserklärung geändert werden muss. Für neue Eigentümer wirkt die Hausordnung automatisch – sie müssen ihr nicht extra zustimmen. Auch Mieter sind an die Hausordnung gebunden, wenn diese im Mietvertrag in Bezug genommen wird.
Durchsetzung bei Verstoßen
Verstöße gegen die Hausordnung können vielfältig sein: laute Musik nach 22 Uhr, vollgestellte Fluchtwege im Treppenhaus oder unzulässige Abstellgegenstände im Keller. Der erste Schritt ist immer das persönliche Gespräch oder eine freundliche schriftliche Erinnerung. Bei wiederholten Verstößen folgt eine förmliche Abmahnung durch die Hausverwaltung. In hartnäckigen Fällen kann die WEG einen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen lassen – bei Mietern wendet sich die Verwaltung an den Vermieter, der den Mietvertrag im Wiederholungsfall sogar kündigen kann. Eine konsequente Durchsetzung ist wichtig, denn eine nicht gelebte Hausordnung verliert schnell ihre Wirkung.
Unsere Empfehlung
Eine gute Hausordnung ist kurz, verständlich und praxisnah. Sie sollte regelmäßig überprüft und an neue Gegebenheiten angepasst werden – etwa wenn neue Themen wie E-Mobilität, Balkonkraftwerke oder Paketstationen relevant werden. Als Hausverwaltung Fichtner & Co. unterstützen wir unsere Gemeinschaften gern bei der Erstellung und Aktualisierung ihrer Hausordnung und bringen praxiserprobte Mustertexte sowie aktuelle Rechtsprechung in den Prozess ein. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Ihre Hausordnung modernisieren möchten.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Max Vakhtbovych | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Lisa Anna. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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