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Der individuelle Sanierungsfahrplan: Energetische Modernisierung mit Plan

  • 3. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Der individuelle Sanierungsfahrplan: Energetische Modernisierung mit Plan

Neue Fenster, eine gedämmte Fassade, eine moderne Heizung – bei älteren Mehrfamilienhäusern steht früher oder später eine energetische Sanierung an. Wer die Maßnahmen einzeln und ohne Gesamtkonzept angeht, verschenkt jedoch Geld und riskiert bauphysikalische Probleme. Genau hier setzt der individuelle Sanierungsfahrplan an, kurz iSFP.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP ist ein standardisiertes Beratungsinstrument des Bundes. Eine zugelassene Energieberaterin oder ein zugelassener Energieberater nimmt das Gebäude auf, bewertet Hülle und Anlagentechnik und entwickelt daraus einen Stufenplan. Das Ergebnis ist ein leicht verständliches Dokument mit Maßnahmenpaketen, geschätzten Kosten, Energieeinsparungen und einer sinnvollen zeitlichen Reihenfolge. Der Fahrplan zeigt zwei Wege: die Sanierung in einem Zug oder die schrittweise Umsetzung über mehrere Jahre.

Warum die Reihenfolge entscheidend ist

Wer zuerst die Heizung tauscht und erst Jahre später die Fassade dämmt, kauft in der Regel eine zu groß dimensionierte Anlage. Umgekehrt kann eine Dämmung ohne angepasstes Lüftungskonzept Feuchteschäden begünstigen. Der Fahrplan verhindert solche Fehlinvestitionen, weil er alle Bauteile im Zusammenhang betrachtet. Für die Eigentümergemeinschaft entsteht dadurch eine belastbare Planungsgrundlage – und ein Argument, das in der Eigentümerversammlung deutlich überzeugender wirkt als ein einzelnes Handwerkerangebot.

Bauarbeiter mit Helm und Sicherheitsausrüstung auf einem Dach bei Sanierungsarbeiten am Mehrfamilienhaus

Kosten, Förderung und Bonus

Die Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bund bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten fällt der Zuschuss höher aus als für Ein- und Zweifamilienhäuser; die Förderung deckt einen erheblichen Teil des Beraterhonorars ab. Besonders attraktiv ist der sogenannte iSFP-Bonus: Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf Grundlage eines Sanierungsfahrplans umsetzt, erhält bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung. Bei einer Fassadensanierung im sechsstelligen Bereich summiert sich das schnell auf einen fünfstelligen Betrag.

Besonderheiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Beauftragung eines Sanierungsfahrplans betrifft das Gemeinschaftseigentum und muss deshalb von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Da es sich um eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung handelt, genügt die einfache Mehrheit. Sinnvoll ist ein Beschluss, der neben der Beauftragung auch die Finanzierung regelt – etwa über die Erhaltungsrücklage oder eine kleine Sonderumlage. Der fertige Fahrplan sollte anschließend allen Eigentümern zugänglich gemacht und in der nächsten Versammlung vorgestellt werden.

Unser Praxistipp

Ein Sanierungsfahrplan ist keine Verpflichtung zur Sanierung. Er verschafft der Gemeinschaft zunächst nur Klarheit darüber, welcher Investitionsbedarf in den kommenden Jahren realistisch ist. Genau diese Transparenz hilft, die Erhaltungsrücklage angemessen zu dotieren und böse Überraschungen zu vermeiden. Wer den Fahrplan früh erstellen lässt, gewinnt Zeit, Fördermittel und Verhandlungsspielraum bei den ausführenden Betrieben.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: AI25.Studio Studio | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Hanna Payasnikava. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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