Teilungserklärung verstehen – Das Grundgesetz jeder Eigentümergemeinschaft
- vor 7 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Teilungserklärung verstehen – Das Grundgesetz jeder Eigentümergemeinschaft
Was ist die Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist das wichtigste Dokument einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird beim Notar errichtet und beim Grundbuchamt hinterlegt. Mit ihr wird ein Grundstück rechtlich in einzelne Wohnungseigentumseinheiten aufgeteilt. Erst durch sie entsteht aus einem Mehrfamilienhaus eine WEG mit eigenständigen Eigentümern.
Die Teilungserklärung legt fest, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum gehören – also der jeweiligen Wohnung zugeordnet sind – und welche Bereiche das gemeinschaftliche Eigentum aller Eigentümer bilden. Diese Abgrenzung ist entscheidend dafür, wer Instandhaltungs- und Modernisierungskosten zu tragen hat.
Bestandteile und Aufbau
Eine Teilungserklärung besteht typischerweise aus mehreren Elementen: dem eigentlichen Teilungsvertrag, einem Aufteilungsplan mit den genauen Bauzeichnungen und der Gemeinschaftsordnung. Letztere regelt das Innenverhältnis der Eigentümer und enthält Vorgaben zu Stimmrechten, Kostenverteilung, baulichen Veränderungen oder Sondernutzungsrechten.
Der Aufteilungsplan ist eine vom Bauamt mit Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigte Bauzeichnung. Jede Einheit ist mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet, die sich im gesamten Schriftverkehr und in der Hausverwaltung wiederfindet.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Zum Sondereigentum gehören in der Regel die Wohnungsräume, der zugehörige Keller sowie nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge und sanitäre Einrichtungen. Gemeinschaftseigentum sind hingegen das Grundstück, die tragenden Bauteile, Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage und alle Versorgungsleitungen bis zur Wohnungseingangstür.
Diese Unterscheidung ist nicht immer eindeutig – insbesondere bei Fenstern, Balkonen oder Wohnungstrennwänden gibt es regelmäßig Streitfälle. Im Zweifel entscheidet stets der Wortlaut der Teilungserklärung, ergänzt durch die aktuelle Rechtsprechung.
Änderungen und Anpassungen
Die Teilungserklärung kann grundsätzlich geändert werden – dies ist jedoch aufwendig, weil meist die Zustimmung aller Eigentümer und eine erneute notarielle Beurkundung erforderlich sind. Für viele Anpassungen reicht eine Änderung der Gemeinschaftsordnung durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss, sofern die Teilungserklärung eine solche Öffnungsklausel enthält.
Praxistipp aus der Hausverwaltung
Jeder Käufer einer Eigentumswohnung sollte die Teilungserklärung vor dem Kauf sorgfältig prüfen – idealerweise gemeinsam mit dem Notar oder einem auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt. Wichtige Prüfpunkte sind Stimmrechtsverteilung, Kostenschlüssel, Sondernutzungsrechte (z.B. an Gärten oder Stellplätzen) sowie etwaige Sondervereinbarungen zur Instandhaltung.
Als Hausverwaltung greifen wir täglich auf die Teilungserklärung zurück – sei es bei der Erstellung der Jahresabrechnung, bei Streitfragen zwischen Eigentümern oder bei der Vorbereitung von Beschlüssen. Eine gut formulierte Teilungserklärung erspart der Gemeinschaft viel Konfliktpotenzial in den kommenden Jahrzehnten.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Pixabay | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: JESHOOTS.com. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



Kommentare