Rückstausicherung und Starkregenschutz im Mehrfamilienhaus
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Rückstausicherung und Starkregenschutz im Mehrfamilienhaus
Heftige Starkregenereignisse treffen Deutschland immer häufiger – und mit ihnen steigt das Risiko überfluteter Keller und teurer Wasserschäden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen wird der Schutz vor Rückstau und eindringendem Niederschlagswasser damit zu einer zentralen Aufgabe der Instandhaltung. Wer vorsorgt, schützt nicht nur die Bausubstanz, sondern vermeidet auch Streit über Kosten und Haftung.
Warum Starkregen zum wachsenden Risiko wird
Die kommunale Kanalisation ist nur auf ein bestimmtes Bemessungsregen ausgelegt. Fallen innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen, ist das Netz überlastet: Das Abwasser kann nicht mehr abfließen und staut sich in den Leitungen zurück. Fachleute sprechen von der Rückstauebene, die in der Regel auf Höhe der Straßenoberkante liegt. Alle Ablaufstellen unterhalb dieser Ebene – etwa Kellertoiletten, Bodenabläufe, Waschküchen oder Souterrainwohnungen – sind besonders gefährdet.

Wie ein Rückstau entsteht
Drückt das Wasser aus dem überlasteten Kanal zurück ins Gebäude, tritt es über die tiefstgelegenen Abläufe aus. Schon wenige Zentimeter Schmutzwasser im Keller richten erhebliche Schäden an Technik, Lager und Bausubstanz an. Hinzu kommt eindringendes Oberflächenwasser, das über Kellerabgänge, Lichtschächte oder Tiefgarageneinfahrten ins Haus läuft – oft schneller, als die Entwässerung es abführen kann.
Technische Schutzmaßnahmen
Gegen Rückstau helfen zwei bewährte Lösungen: Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) halten das zurückdrückende Wasser bei tiefliegenden Räumen ohne ständige Nutzung zurück. Sicherer ist eine Abwasserhebeanlage, die das Abwasser über die Rückstauebene pumpt und so auch bei anhaltendem Rückstau die Nutzung ermöglicht. Die DIN 1986-100 regelt, wann welche Sicherung erforderlich ist. Ergänzend schützen Aufkantungen an Kellerabgängen, wasserdichte Lichtschachtabdeckungen und eine durchdachte Geländegestaltung.
Pflichten und Verantwortung in der WEG
Abwasser- und Grundleitungen gehören zum Gemeinschaftseigentum – ihre Instandhaltung und Nachrüstung ist Sache der Gemeinschaft und wird per Beschluss geregelt. Wichtig: Rückstausicherungen müssen regelmäßig gewartet werden, üblicherweise zweimal im Jahr. Viele Gebäudeversicherungen setzen funktionsfähige Rückstauverschlüsse voraus; fehlen sie oder wurden sie nicht gewartet, drohen im Schadensfall Leistungskürzungen. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz Elementarschäden wie Rückstau überhaupt umfasst.
Was Verwaltungen jetzt konkret tun sollten
Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme der Entwässerungssituation: Wo liegen Abläufe unterhalb der Rückstauebene, sind Sicherungen vorhanden und regelmäßig gewartet? Kommunale Starkregengefahrenkarten helfen bei der Risikoeinschätzung. Auf dieser Basis lassen sich Schutzmaßnahmen priorisieren und der Eigentümerversammlung als Beschlussvorlage vorstellen. So wird aus einer wachsenden Wetterbedrohung ein planbares Instandhaltungsthema.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Sveta K | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Александр Лич. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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