Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Nutzen für WEG-Heizungsanlagen
- 21. Juni
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Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Nutzen für WEG-Heizungsanlagen
Wenn einzelne Räume kalt bleiben, während andere überhitzen, oder wenn die Heizung ständig gluckert und rauscht, fehlt meist eines: der hydraulische Abgleich. Seit Oktober 2022 ist dieser für viele Mehrfamilienhäuser in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben. Was sich dahinter verbirgt, welche Vorteile er bringt und was Eigentümergemeinschaften beachten müssen, erklärt dieser Beitrag.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizungsanlage so eingestellt, dass jeder Heizkörper und jeder Heizkreis exakt die benötigte Wassermenge erhält. Der Fachbetrieb berechnet den Wärmebedarf jedes Raumes, justiert die Voreinstellung der Thermostatventile und passt die Umwälzpumpe optimal an. Ohne diesen Abgleich strömt das Heizwasser nach dem Prinzip des geringsten Widerstands – die heißen Nähe-Heizkörper bekommen zu viel, die weiter entfernten zu wenig.
Gesetzliche Pflicht durch EnSimiMaV
Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) verpflichtete ursprünglich Eigentümer von Gebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten und Gasheizung, einen hydraulischen Abgleich bis zum 30. September 2023 durchzuführen. Für Gebäude mit sechs bis neun Wohneinheiten galt die Frist bis zum 15. September 2024. Auch bei Neuinstallationen und nach größeren Sanierungen ist der Abgleich nach DIN EN 12831 zwingend vorgeschrieben – etwa wenn die Förderung durch KfW oder BAFA beansprucht wird.

Vorteile für die WEG
Ein professioneller Abgleich spart laut Verbraucherzentrale bis zu 15 Prozent der Heizkosten. Gleichzeitig sinkt der Stromverbrauch der Umwälzpumpe, weil sie effizienter arbeiten kann. Die Räume werden gleichmäßig warm, Strömungsgeräusche und Schwankungen verschwinden, und die gesamte Anlage hat eine deutlich längere Lebensdauer. Für Mieter bedeutet das höheren Wohnkomfort und niedrigere Nebenkosten – ein wichtiges Argument bei der Vermietung.
Kosten und Förderung
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich liegen je nach Gebäudegröße zwischen 7 und 15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für ein Mehrfamilienhaus mit 1.000 Quadratmetern Wohnfläche also rund 7.000 bis 15.000 Euro. Im Rahmen der BAFA-Förderung können WEGs einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, im Verbund mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sogar 20 Prozent. Eine Investition, die sich meist nach wenigen Jahren amortisiert.
Empfehlung der Hausverwaltung
Falls Ihre WEG den hydraulischen Abgleich noch nicht durchgeführt hat, sollte das Thema unbedingt auf die nächste Eigentümerversammlung. Wichtig ist die fachgerechte Ausführung nach Verfahren B (raumweise Berechnung) sowie ein detailliertes Protokoll – dieses ist Voraussetzung für Fördermittel und gilt als Nachweis bei behördlichen Kontrollen. Als Hausverwaltung Fichtner & Co. holen wir gern Angebote ein und begleiten den gesamten Prozess von der Beschlussvorlage bis zur Abnahme.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Boom | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Skylar Kang. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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