Hausordnung in der WEG – Erstellung, Inhalt und Durchsetzung
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Hausordnung in der WEG – Erstellung, Inhalt und Durchsetzung
Eine Hausordnung sorgt im Mehrparteienhaus für ein geregeltes Miteinander. Sie definiert Spielregeln zur Nutzung des Gebäudes, zu Ruhezeiten und zur Reinigung gemeinschaftlicher Bereiche. Für die WEG ist sie ein zentrales Instrument, um Konflikte zu vermeiden und das Eigentum zu schützen. Doch wie wird eine Hausordnung wirksam beschlossen – und was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält?
Rechtliche Grundlage
Die Hausordnung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus der Pflicht der Eigentümer zur ordnungsmäßigen Verwaltung gemäß § 18 WEG. Sie kann entweder bereits in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung enthalten sein oder durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung verabschiedet werden. Wichtig: Eine Hausordnung darf das Sondereigentum nicht in unzulässiger Weise einschränken und muss sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen.
Typische Regelungsinhalte
Eine gute Hausordnung regelt Ruhezeiten – typischerweise von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig, oft ergänzt durch eine Mittagsruhe. Sie macht Vorgaben zur Treppenhausreinigung und zum Winterdienst, regelt die Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie Waschküche, Trockenraum oder Fahrradkeller und lässt auch Themen wie Mülltrennung, Grillen auf dem Balkon oder Haustierhaltung nicht aus. Wichtig sind klare, verständliche Formulierungen – abstrakte Floskeln stiften eher Streit als Frieden.

Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Nach der WEG-Reform 2020 genügt für die Verabschiedung oder Änderung einer Hausordnung in der Regel eine einfache Mehrheit der erschienenen Eigentümer. Eine sorgfältige Vorbereitung der Beschlussvorlage durch den Verwalter ist dabei entscheidend, ebenso eine klare Aufnahme in die Tagesordnung. Der Beschluss sollte schriftlich dokumentiert und in der Beschlusssammlung erfasst werden, damit er auch für neue Eigentümer nachvollziehbar bleibt.
Hausordnung und Mietverhältnisse
Für vermietete Wohnungen gilt die Hausordnung nur dann automatisch für die Mieter, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrags ist. Vermietende Eigentümer sollten daher die Hausordnung dem Mietvertrag als Anlage beifügen. So vermeiden Sie Streit über Ruhezeiten oder Reinigungspflichten und stellen sicher, dass auch die Mieter an die Regeln der Gemeinschaft gebunden sind.
Durchsetzung bei Verstößen
Verstöße gegen die Hausordnung sind ärgerlich, aber meist gut zu klären. Zunächst sollte das persönliche Gespräch gesucht werden – viele Konflikte beruhen auf Missverständnissen. Hilft das nicht, kann die Hausverwaltung eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen sind weitere Schritte möglich: Unterlassungsansprüche nach §§ 14, 15 WEG, im Extremfall sogar die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 17 WEG. In der Praxis sind solche Fälle selten – eine gute Hausverwaltung sorgt frühzeitig für Klarheit und Deeskalation.
Unser Tipp
Eine Hausordnung sollte regelmäßig überprüft und an neue Lebensrealitäten angepasst werden – etwa an die Themen Elektromobilität, Balkonkraftwerke oder Paketdienste. Wir unterstützen Ihre WEG gern bei der Erstellung, Überarbeitung und Durchsetzung einer praxistauglichen Hausordnung. So bleibt das Zusammenleben in Ihrem Haus harmonisch und rechtssicher.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Pew Nguyen | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Deivis Sandoval. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).