Fenster und Haustüren sind entscheidend für die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Sicherheit eines Mehrfamilienhauses. Veraltete Fenster mit einfacher Verglasung verursachen enorme Wärmeverluste und treiben die Heizkosten in die Höhe. In einer WEG stellt der Fensteraustausch jedoch besondere Herausforderungen: Wer ist zuständig? Wer trägt die Kosten? Und welche Förderungen gibt es 2026? Fenster gehören nach herrschender Rechtsprechung grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum – unabhängig davon, dass sie sich in der jeweiligen Wohnung befinden. Das gilt für den Rahmen, die Verglasung und die Außenseite des Fensters. Die Teilungserklärung kann hiervon abweichen und die Fenster dem Sondereigentum zuordnen, was in der Praxis aber eher selten vorkommt. Für Wohnungseingangstüren gilt Ähnliches: Die Außenseite gehört zum Gemeinschaftseigentum, die Innenseite zum Sondereigentum. Da Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören, ist der Austausch eine Angelegenheit der gesamten WEG. Die Eigentümerversammlung muss per Beschluss über den Fensteraustausch entscheiden. Dabei ist zu klären, ob alle Fenster der Anlage gleichzeitig oder in Abschnitten erneuert werden. Ein Eigentümer kann den Austausch seiner Fenster nicht eigenmmächtig durchführen, da dies das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade verändern würde. Allerdings hat jeder Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die WEG defekte Fenster instand setzt. Der Austausch alter Fenster gegen moderne Dreifachverglasung bringt erhebliche Vorteile. Die Heizkosten sinken um bis zu 20 Prozent, da die Wärmeverluste drastisch reduziert werden. Der Schallschutz verbessert sich deutlich – besonders wichtig an stark befahrenen Straßen. Moderne Fenster bieten zudem besseren Einbruchschutz durch Pilzkopfverriegelungen und Sicherheitsbeschläge. Nicht zuletzt steigt der Wohnkomfort durch den Wegfall von Zugluft und kalten Fensterflächen. Die Kosten für den Fensteraustausch liegen 2026 je nach Größe, Material und Verglasung bei 500 bis 1.200 Euro pro Fenster inklusive Montage. Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 bis 50 Fenstern summiert sich das auf 15.000 bis 60.000 Euro. Die Kosten werden als Instandhaltungsmaßnahme aus der Erhaltungsrücklage finanziert. Reicht diese nicht aus, kann eine Sonderumlage beschlossen werden. Die WEG kann auch einen Kredit aufnehmen, um die Belastung auf mehrere Jahre zu verteilen. Der Fensteraustausch wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozent. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erfüllen. Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden – die Hausverwaltung sollte dies frühzeitig koordinieren. Die Hausverwaltung holt zunächst mehrere Angebote von Fachbetrieben ein und präsentiert diese in der Eigentümerversammlung. Nach dem Beschluss und der Beantragung der Fördermittel wird die Auftragserteilung koordiniert. Der eigentliche Austausch eines Fensters dauert in der Regel nur wenige Stunden. Die Bewohner müssen den Zugang zu ihren Wohnungen gewähren und werden rechtzeitig über die Termine informiert. Nach Abschluss der Arbeiten sollte eine Abnahme mit Dokumentation erfolgen.