Die virtuelle Eigentümerversammlung: Neue Regeln seit der WEG-Reform 2024
- 18. Juli
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Die virtuelle Eigentümerversammlung: Neue Regeln seit der WEG-Reform 2024
Videokonferenzen gehören längst zum Alltag – nun auch in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Seit Oktober 2024 dürfen Eigentümerversammlungen unter bestimmten Voraussetzungen rein virtuell stattfinden. Für viele Gemeinschaften bedeutet das mehr Flexibilität, wirft aber auch praktische Fragen auf.
Was hat sich geändert?
Mit dem Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen wurde § 23 Abs. 1a in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingefügt. Die Neuregelung trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Seitdem kann eine Versammlung ohne physische Anwesenheit der Eigentümer und der Verwaltung durchgeführt werden – also vollständig online per Video- und Tonübertragung.
Beschluss mit qualifizierter Mehrheit
Eine rein virtuelle Versammlung ist nicht automatisch zulässig. Die Eigentümer müssen sie zunächst durch Beschluss ermöglichen. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Beschluss legt fest, dass künftige Versammlungen virtuell abgehalten werden dürfen.

Befristung auf drei Jahre
Der Gesetzgeber hat eine Schutzregel eingebaut: Ein Beschluss zur virtuellen Versammlung gilt höchstens drei Jahre ab Beschlussfassung. Danach müssen die Eigentümer erneut – wieder mit Dreiviertelmehrheit – entscheiden, ob das Format beibehalten wird. So bleibt die Möglichkeit, regelmäßig zu überprüfen, ob die virtuelle Form den Bedürfnissen der Gemeinschaft noch entspricht.
Übergangsregelung bis 2028
Bis Ende 2028 gilt zusätzlich ein besonderer Minderheitenschutz. Wer vor dem 1. Januar 2028 einen entsprechenden Beschluss fasst, muss weiterhin mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung anbieten – es sei denn, alle Eigentümer verzichten einstimmig darauf. Damit soll verhindert werden, dass Eigentümer ohne technische Ausstattung faktisch ausgeschlossen werden.
Chancen und Herausforderungen
Virtuelle Versammlungen sparen Zeit und Wege und können die Teilnahmequote erhöhen – gerade bei auswärts wohnenden Eigentümern. Zugleich stellen sie Anforderungen an Technik, Identitätsprüfung und Datenschutz. Eine stabile Plattform, klare Zugangsregeln und ein erfahrener Versammlungsleiter sind entscheidend, damit Beschlüsse rechtssicher gefasst werden.
Fazit
Die virtuelle Eigentümerversammlung ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts. Sie bietet echte Vorteile, verlangt aber sorgfältige Vorbereitung. Als Ihre Hausverwaltung beraten wir Sie gern zu den technischen und rechtlichen Voraussetzungen und begleiten Ihre Gemeinschaft sicher in das digitale Format.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: fauxels | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Edmond Dantès. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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