Der zertifizierte Verwalter: Pflicht, Nachweis und Mehrwert für die WEG
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Mit der WEG-Reform 2020 wurde ein neuer Qualitätsmaßstab für Hausverwaltungen geschaffen: der zertifizierte Verwalter. Wohnungseigentümer haben das Recht, eine Verwaltung mit nachgewiesener Sachkunde zu verlangen. Doch was steckt hinter dem Begriff, wer gilt als zertifiziert und welchen Nutzen hat das für Ihre Eigentümergemeinschaft? Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Der zertifizierte Verwalter ist in § 26a WEG geregelt. Als zertifiziert gilt, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung abgelegt und dabei nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Ziel der Regelung ist es, die Qualität der Verwaltung zu sichern und Eigentümer vor unseriösen Anbietern zu schützen.
Seit wann gilt die Regelung?
Der Gesetzgeber hat die Anforderung schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass eine zertifizierte Verwaltung bestellt wird. Für Verwaltungen, die bereits am 1. Dezember 2020 im Amt waren, galt eine Übergangsregelung: Sie wurden bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert angesehen. Seither ist der Nachweis der Sachkunde verbindlich, sobald die Gemeinschaft ihn einfordert.

Wer gilt ohne Prüfung als zertifiziert?
Nicht jeder muss die IHK-Prüfung ablegen. Personen mit bestimmten Qualifikationen werden einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt – etwa Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte sowie Personen mit einem abgeschlossenen rechts- oder immobilienwirtschaftlichen Hochschulstudium. Auch Volljuristen erfüllen die Anforderungen. Diese Gleichstellung ist in der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung festgelegt.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. In kleineren Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumseinheiten, in denen ein Wohnungseigentümer selbst die Verwaltung übernimmt, muss kein zertifizierter Verwalter bestellt werden – es sei denn, ein Eigentümer verlangt dies ausdrücklich. Für professionelle Verwaltungsunternehmen gilt die Anforderung jedoch grundsätzlich. Wird dennoch ein nicht zertifizierter Verwalter bestellt, ist dieser Beschluss anfechtbar, aber nicht von vornherein unwirksam.
Welchen Mehrwert hat das für Ihre WEG?
Eine zertifizierte Verwaltung bietet Eigentümern Sicherheit: Sie können darauf vertrauen, dass rechtliche Fristen eingehalten, Abrechnungen korrekt erstellt und Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht begleitet werden. Als Hausverwaltung Fichtner & Co. legen wir großen Wert auf nachgewiesene Sachkunde und kontinuierliche Weiterbildung. So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie rechtssicher, wirtschaftlich und werterhaltend verwaltet wird.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Edmond Dantès | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Yan Krukau. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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