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Der Vermögensbericht nach § 28 WEG: Transparenz über das Gemeinschaftsvermögen

  • 19. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Der Vermögensbericht nach § 28 WEG: Transparenz über das Gemeinschaftsvermögen

Seit der WEG-Reform 2020 gibt es ein Dokument, das vielen Eigentümern noch unbekannt ist: den Vermögensbericht. Er verschafft einen klaren Überblick über das Vermögen der Gemeinschaft und ergänzt die jährliche Abrechnung. Wir erklären, was darin steht, wer ihn erstellt und warum er gerade beim Wohnungskauf so wertvoll ist.

Was ist der Vermögensbericht?

Der Vermögensbericht ist in § 28 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt und wurde mit der Reform zum 1. Dezember 2020 eingeführt. Er ist eine strukturierte Momentaufnahme des Gemeinschaftsvermögens zum Stichtag 31. Dezember. Anders als die Jahresabrechnung, die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres gegenüberstellt, zeigt der Vermögensbericht, was der Gemeinschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich gehört – und welche Verbindlichkeiten bestehen.

Diese Angaben gehören hinein

Zum Pflichtinhalt zählt vor allem der Stand der Erhaltungsrücklage. Darüber hinaus werden die wesentlichen Bestandteile des Gemeinschaftsvermögens aufgeführt: die Salden der Geldkonten, vorhandene Barmittel, offene Forderungen – etwa rückständige Hausgelder – sowie bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Auch weitere von der Gemeinschaft beschlossene Rücklagen gehören dazu. So entsteht ein realistisches Bild der finanziellen Lage.

Taschenrechner auf Finanzunterlagen mit Diagrammen als Symbol für den Stand des Gemeinschaftsvermögens einer WEG

Wer erstellt den Bericht – und bis wann?

Verantwortlich ist die Verwaltung. Sie muss den Vermögensbericht nach Ablauf des Kalenderjahres erstellen. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht; in der Praxis gilt ein ähnlicher Zeitrahmen wie bei der Jahresabrechnung, also etwa drei bis sechs Monate nach Jahresende. Anders als die Jahresabrechnung muss der Vermögensbericht nicht durch Beschluss genehmigt werden – er ist ein reines Informationsdokument.

So erhalten Eigentümer den Bericht

Das Gesetz verlangt, dass der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer „zur Verfügung zu stellen“ ist. Wie das geschieht, bleibt offen: Die Gemeinschaft kann die Art der Übermittlung per Beschluss festlegen. Fehlt ein solcher Beschluss, kann die Verwaltung den Bericht zum Beispiel per Post, per E-Mail oder über ein Online-Portal bereitstellen. Enthält der Bericht Fehler, können Eigentümer eine Korrektur verlangen.

Warum der Vermögensbericht so wertvoll ist

Für Eigentümer schafft der Bericht Transparenz und erleichtert die Kontrolle der Verwaltung. Besonders beim Kauf einer Eigentumswohnung ist er hilfreich: Ein Blick auf die Höhe der Erhaltungsrücklage und etwaige Verbindlichkeiten zeigt schnell, wie solide die Gemeinschaft finanziell aufgestellt ist. Eine gut gefüllte Rücklage spricht für vorausschauende Verwaltung, hohe Außenstände können dagegen ein Warnsignal sein.

Fazit

Der Vermögensbericht ist mehr als eine lästige Pflicht – er ist ein echtes Transparenzinstrument. Als Ihre Hausverwaltung erstellen wir ihn sorgfältig und verständlich, damit Sie jederzeit wissen, wie es um das Vermögen Ihrer Gemeinschaft steht. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vermögensbericht haben.

Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Tima Miroshnichenko | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: RDNE Stock project. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).

 
 
 

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