Blitzschutz und Erdung im Mehrfamilienhaus 2026: Pflichten, Prüfung und Nachrüstung
- 14. Mai
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Blitzschutz und Erdung im Mehrfamilienhaus 2026: Pflichten, Prüfung und Nachrüstung
Ein Blitzeinschlag in ein Mehrfamilienhaus kann verheerende Folgen haben: Brände, zerstörte Elektrogeräte und im schlimmsten Fall Personenschäden. Dennoch verfügen viele ältere Wohnanlagen über keinen oder einen veralteten Blitzschutz. Für Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich daher die Frage: Ist ein Blitzschutzsystem Pflicht, und wenn ja, wer trägt die Kosten? In diesem Beitrag klären wir die aktuelle Rechtslage 2026 und geben praktische Hinweise zur Nachrüstung.
Ist Blitzschutz im Mehrfamilienhaus Pflicht?
Eine generelle Pflicht zur Installation eines Blitzschutzsystems besteht in Deutschland nicht für alle Wohngebäude. Die Landesbauordnungen schreiben Blitzschutzanlagen jedoch für Gebäude vor, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein erhöhtes Blitzschlagrisiko besteht – dazu können auch höhere Mehrfamilienhäuser oder Gebäude in exponierter Lage zählen. Die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) regelt die technischen Anforderungen an Blitzschutzsysteme.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht empfehlen Experten die Installation eines Blitzschutzsystems für Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB verpflichtet die WEG zudem, vorhersehbare Gefahren abzuwehren. Ist ein Blitzschutzsystem vorhanden, muss es regelmäßig – in der Regel alle vier Jahre – von einem Fachbetrieb geprüft werden.
Aufbau eines Blitzschutzsystems
Ein modernes Blitzschutzsystem besteht aus drei Komponenten: dem äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtungen auf dem Dach, Ableitungen an der Fassade und Erdungsanlage), dem inneren Blitzschutz (Überspannungsschutzgeräte im Elektroverteiler) und dem Blitzschutz-Potenzialausgleich, der alle metallischen Installationen des Gebäudes miteinander verbindet.
Besonders der innere Blitzschutz wird häufig unterschätzt: Selbst wenn ein Blitz nicht direkt einschlägt, können Überspannungen durch nahegelegene Einschläge über die Stromleitungen in das Gebäude gelangen und empfindliche Elektronik zerstören. Überspannungsableiter im Hauptverteiler und in den Wohnungsverteilern bieten hier einen wirksamen Schutz und sind vergleichsweise günstig nachzurüsten.

Kosten und Beschlussfassung in der WEG
Die Installation eines äußeren Blitzschutzsystems kostet je nach Gebäudegröße zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Der innere Überspannungsschutz schlägt mit etwa 500 bis 2.000 Euro zu Buche. Die regelmäßige Prüfung kostet circa 200 bis 500 Euro pro Termin. Die Installation stellt eine bauliche Veränderung dar und erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Die laufenden Prüfkosten werden über das Hausgeld umgelegt. Bei der Gebäudeversicherung kann ein vorhandenes Blitzschutzsystem zu günstigeren Prämien führen – insbesondere für den Schutz gegen Überspannungsschäden. Der Verwalter sollte die Versicherungsbedingungen prüfen und gegebenenfalls nachverhandeln.
Fazit: Blitzschutz als Sicherheitsinvestition
Ein funktionierendes Blitzschutzsystem ist eine sinnvolle Investition in die Sicherheit der Bewohner und den Schutz des Gebäudes. Eine professionelle Hausverwaltung lässt bestehende Anlagen regelmäßig prüfen, berät die Eigentümer über Nachrüstungsmöglichkeiten und sorgt dafür, dass das Gebäude auch gegen die Gefahren aus der Luft bestmöglich geschützt ist.
Bildquellen: Titelbild – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Andre Furtado | Bild 1 – Quelle: Pexels, Fotograf/Beitragender: Andre Furtado. Lizenz: Pexels License (kostenlose kommerzielle Nutzung, keine Namensnennung erforderlich – hier dennoch zur Transparenz angegeben).



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